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| Stand: 07.02.2012 | Herausgeber: Prof. Dr. Maximilian Herberger | Home Impressum E-Mail an die Redaktion | |
LG Hannover
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Leitsatz (der Redaktion) |
| Die Praxis von Rechtsanwaltskanzleien, die Rechteinhaber in sog. Filesharing-Fällen vertreten und die die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Pauschalsumme von z.B. 450,- Euro zur Abgeltung der zivilrechtlichen Ansprüche verlangen, ohne dass nach Ansicht der abmahnenden Kanzleien die Möglichkeit der Deckelung der Abmahnkosten nach § 97 a Abs. 2 UrhG in Betracht kommen soll, verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht, da jedenfalls eine unlautere geschäftliche Handlung gemäß der Beispielsliste in § 3 Abs. 3 UWG nicht gegeben ist. |
Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 4292 KB) |
| [online seit: 13.04.2010] |
| Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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