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| Stand: 07.02.2012 | Herausgeber: Prof. Dr. Maximilian Herberger | Home Impressum E-Mail an die Redaktion | |
LG München I
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Leitsatz (der Redaktion) |
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Bei der Bemessung der angemessenen Lizenzgebühr für die Verwendung von Fotos ist objektiv darauf abzustellen, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte, wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten. Dabei kann der Verletzer mit dem Argument, er habe das Werk nur in einem geringeren Umfang genutzt als es einem vertraglichen Lizenznehmer möglich gewesen wäre, nicht durchdringen. Im Regelfall kann auf einen Standardzeitraum der Nutzung von drei Jahren abgestellt werden. |
Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 579 KB) |
| [online seit: 08.12.2009] |
| Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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