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| Stand: 07.09.2010 | Herausgeber: Prof. Dr. Maximilian Herberger | Home Impressum E-Mail an die Redaktion | |
OLG Frankfurt a.M.
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| StGB § 303 |
Leitsatz (der Redaktion) |
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Im Übersenden eines unverlangten Werbefaxschreibens ist keine Sachbeschädigung nach § 303 StGB zu sehen, da eine Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit des Telefaxpapiers nicht vorliegt. |
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Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC = 27 KB)Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 256 KB) |
| [online seit: 15.10.2004] |
| Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Hinweise der Redaktion: Die elektronischen Faksimiles der Gerichtsentscheidungen stehen in zwei Formaten, dem kompakten CPC und als PDF, zur Verfügung. Die Dateigrößen sind bei den entsprechenden Links jeweils in Klammern angegeben. Zur Anzeige des Faksimiles im kompakten CPC-Format ist der kostenlose Viewer CPC lite von Cartesian Products Inc. erforderlich. Den Viewer mit deutscher Oberfläche finden Sie auf unserer Partnerseite Recht für Deutschland. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Installation von CPC lite. Um die Faksimiles im PDF-Format zu lesen, wird der kostenlose Adobe Acrobat Reader benötigt. Mehr über Faksimiles bei JurPC lesen Sie hier. |