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Folgende Klauseln in den AGB eines Anbieters von Mobilfunkdiensten
halten einer Kontrolle nach Maßgabe des § 9 bzw. des § 11 Nr. 15 nicht
stand:
"Ich bestätige und anerkenne die mir ausgehändigten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und die gültige Preisliste von T-Mobil"
"Ich willige ein, dass die oben angegebenen Daten für Zwecke der
Werbung, Kundenberatung oder Marktforschung verarbeitet oder genutzt
werden (ggf. streichen), Datum, Unterschrift des Kunden"
Hingegen sind die Klauseln
"Ich ermächtige meine kontoführende Bank widerruflich, T-Mobil
bankübliche Auskünfte zur Bonitätsprüfung zu erteilen. Dazu zählen neben
allgemein gehaltenen Feststellungen und Bemerkungen über die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und
Zahlungsfähigkeit insbesondere auch die Überprüfung der Kundenangaben
bezüglich Kontoverbindung, EC-Karte und/oder Kreditkarte." "(Als
TellyLocal Kunde nehmen Sie zwingend am Lastschriftverfahren teil.)... Ich
ermächtige T-Mobil widerruflich, die Rechnungsbeträge bei Fälligkeit von
u.g. Konto im Lastschriftverfahren abzubuchen."
AGB-rechtlich nicht zu beanstanden. |