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VG Karlsruhe: Kein Anspruch auf Belieferung mit dokumentarisch aufbereiteten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
Urteil vom 03.11.2011 (3 K 2289/09)
Der Betreiber einer juristischen Datenbank im Internet hat gegen das Bundesverfassungsgericht keinen Anspruch darauf, dass ihm Entscheidungen in dokumentarisch aufbereiteter Form zur Verfügung gestellt werden. Der Anspruch ergibt sich nicht aus § 3 Abs. 1 IWG, da der Anwendungsbereich des IWG nicht eröffnet ist, da die betreffenden Informationen von Urheberrechten erfasst werden. Die dokumentarisch aufbereiteten Urteile enthalten nämlich Orientierungssätze, die urheberrechtlich als persönlich geistige Schöpfung nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG geschützt sind. Es handelt sich dabei nicht um gemeinfreie Werke i.S.d. § 5 Abs. 1 UrhG, da die Orientierungssätze nicht amtlich sind, da sie nicht dem Spruchkörper zuzuordnen sind. Der Anspruch folgt auch nicht aus Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 3 GG, da keine Ungleichbehandlung im Hinblick auf die öffentliche Aufgabe der Publikation von Gerichtsentscheidungen vorliegt. Eine öffentliche Aufgabe und Pflicht der Publikation von Gerichtsentscheidungen besteht hinsichtlich des amtlichen Entscheidungstextes und der amtlichen Leitsätze, nicht aber hinsichtlich dokumentarisch aufbereiteter Entscheidungen.
JurPC Web-Dok. 8/2012
AG München: Zur Widerlegung der tatsächlichen Vermutung der Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers
Urteil vom 23.11.2011 (142 C 2564/11)
Die sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers gemäß der Entscheidung des BGH vom 12.05.2010, Az.: I ZR 121/08, "Sommer unseres Lebens", gilt erst recht, wenn eine Verbindung zum Internet mittels Kabel erfolgt sein sollte, solange feststeht, dass die Quelle der Urheberrechtsverletzung der Internetanschluss des Anschlussinhabers ist. Der Vortrag, der Anschlussinhaber habe am Tag der Verletzung kein internetfähiges Endgerät und keinen WLAN-Router besessen, vermag die tatsächliche Vermutung für die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers daher alleine nicht zu entkräften.
JurPC Web-Dok. 6/2012
Arbeitsgericht Wesel: Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Antrag des Betriebsrats auf Einsicht in Protokolldateien
Beschluss vom 17.11.2011 (5 BV 17/11)
Für einen Antrag des Betriebsrats auf Gewährung von Einsicht in die Protokolle bezüglich der Zugriffe auf den Betriebsratsserver besteht kein Rechtsschutzbedürfnis, wenn in vorherigen gerichtlichen Verfahren bereits festgestellt wurde, dass ausschließlich Betriebsratsmitglieder auf die auf dem Server gespeicherten Dateien Zugriff haben und dem Arbeitgeber untersagt worden ist, Einsicht in die elektronischen Dateien zu nehmen. Der Antrag hat dann nur den Sinn herauszufinden, ob weitere Verstöße des Arbeitgebers feststellbar sind. Hierfür fehlt das Feststellungsinteresse für die Vergangenheit, wenn ein dahingehender Unterlassungsanspruch bereits gerichtlich durchgesetzt worden war. Ein Einsichtsrecht des Betriebsrates würde in diesem Fall vielmehr selbst datenschutzrechtlichen Bedenken begegnen, weil der Betriebsrat ohne rechtfertigenden Grund in personenbezogene Daten Einsicht nehmen würde.
JurPC Web-Dok. 7/2012
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