JurPC: Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik Werbung:
 
Stand: 27.07.2010 Herausgeber: Prof. Dr. Maximilian Herberger Home Impressum E-Mail an die Redaktion

Gesamtliste der Veröffentlichungen

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2010:

BGH: Erinnerungswerbung im Internet
Urteil vom 29.04.2010 (I ZR 202/07)
Besteht zwischen den Parteien kein Streit darüber, dass die Pflichtangaben nach § 4 Abs. 1 HWG in der beanstandeten Werbung fehlen, sondern streiten sie nur darüber, in welchem Umfang durch die konkrete Verletzungshandlung nach der so genannten Kerntheorie eine Wiederholungsgefahr auch für andere Handlungsformen begründet wird, in denen das Charakteristische der beanstandeten Werbung zum Ausdruck kommt, so führt die Bezugnahme auf das Fehlen der gemäß § 4 Abs. 1 HWG vorgeschriebenen Pflichtangaben in der Formulierung des Verbotsantrags nicht zu dessen Unbestimmtheit.
JurPC Web-Dok. 135/2010

BGH: Dynamische Dokumentengenerierung
Beschluss vom 22.04.2010 (Xa ZB 20/08)
Ein Verfahren, das das unmittelbare Zusammenwirken der Elemente eines Datenverarbeitungssystems (hier: eines Servers mit einem Client zur dynamischen Generierung strukturierter Dokumente) betrifft, ist stets technischer Natur, ohne dass es darauf ankäme, ob es in der Ausgestaltung, in der es zum Patent angemeldet wird, durch technische Anweisungen geprägt ist. Ein solches Verfahren ist nicht als Programm für Datenverarbeitungsanlagen vom Patentschutz ausgeschlossen, wenn es ein konkretes technisches Problem mit technischen Mitteln löst. Eine Lösung mit technischen Mitteln liegt nicht nur dann vor, wenn Systemkomponenten modifiziert oder in neuartiger Weise adressiert werden. Es reicht vielmehr aus, wenn der Ablauf eines Datenverarbeitungsprogramms, das zur Lösung des Problems eingesetzt wird, durch technische Gegebenheiten außerhalb der Datenverarbeitungsanlage bestimmt wird oder wenn die Lösung gerade darin besteht, ein Datenverarbeitungsprogramm so auszugestalten, dass es auf die technischen Gegebenheiten der Datenverarbeitungsanlage Rücksicht nimmt.
JurPC Web-Dok. 136/2010

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: Geltung der AltölVO für Internethändler
Beschluss vom 02.06.2010 (5 W 59/10)
Auch ein Internethändler, der Motorenöle im Versandhandel vertreibt, muss private Endverbraucher gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 AltölVO darauf hinweisen, dass das Altöl bei einer von ihm zu bezeichnenden Annahmstelle kostenlos zurückgegeben werden kann.
JurPC Web-Dok. 137/2010

AG Karlsruhe: Schadensersatz bezüglich der Anwaltskosten bei sog. "Abo-Fallen"
Urteil vom 12.08.2009 (9 C 93/09)
Ist der durchschnittliche Internetnutzer bei Anmeldung auf einer Internetseite lediglich der Auffassung, er fülle eine Anmeldung aus, ohne einen kostenpflichtigen Vertrag über ein Abonnement abschließen zu wollen, kommt mangels Einigung über die Kostenpflichtigkeit kein Vertrag zustande. Anwaltskosten, die durch die außergerichtliche Abwehr solcher Forderungen entstehen, können als Schadensersatz ersetzt verlangt werden, insbesondere dann, wenn die Gegenseite ihrerseits eine/n Rechtsanwalt/in beauftragt, dem/der die Gestaltung der betreffenden Internetseite bekannt ist.
JurPC Web-Dok. 134/2010

Hermann Deichfuß: IZG Jahrestagung:  Software- und IT-Recht Beweisermittlung und Beweismittelsicherung bei Softwareverletzungsprozessen
JurPC veröffentlicht das Manuskript eines am 02.07.2010 im Rahmen der IZG-Jahrestagung "Software und Recht" an der Universität Saarbrücken gehaltenen Vortrages von Herrn Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe Hermann Deichfuß.
JurPC Web-Dok. 130/2010

BGH: Proxyserversystem
Beschluss vom 18.03.2010 (Xa ZR 54/06)
Ein europäisches Patent kann im Nichtigkeitsverfahren nicht mit Patentansprüchen beschränkt verteidigt werden, die dem Erfordernis einer deutlichen (klaren) und knappen Anspruchsfassung nicht genügen.
JurPC Web-Dok. 131/2010

OLG Köln: Kein Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Verfahren nach § 101 UrhG
Beschluss vom 05.05.2009 (6 W 39/09)
Ein Beschwerderecht des nach erteilter Auskunft als Verletzer in Anspruch genommenen Anschlussinhabers ergibt sich nicht aus der Bestimmung, dass gegen die Entscheidung des Landgerichts die sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht statthaft ist (§ 101 Abs. 9 S. 6 UrhG). Schon weil bei der fristgebundenen sofortigen Beschwerde der Lauf der Beschwerdefrist an die Zustellung der Entscheidung anknüpft (§ 101 Abs. 9 S. 4 UrhG, §§ 22 Abs. 1 S. 2, 16 Abs. 2 S. 1 FGG; vgl. § 569 Abs. 1 S. 2 ZPO), liegt es fern, dass der Gesetzgeber hiermit auch dem Anschlussinhaber, der bei der Entscheidung über die Art der Auskunftserteilung dem Gericht wie dem Antragsteller naturgemäß noch unbekannt ist, ein eigenes Beschwerderecht einräumen wollte. Der einfachgesetzlich angeordnete (nicht durch Art. 10 GG geforderte) Richtervorbehalt (vgl. BT-Drucks. 16/5048, S. 56) ermöglicht eine unabhängige und effektive Rechtskontrolle vor Gestattung der Auskunftserteilung; eine weitere Überprüfung dieser richterlichen Entscheidung nach erfolgter Auskunft wäre auf Grund der Natur der Sache und nicht wegen einer Versagung einer von der Prozessordnung gegebenen Instanz ineffektiv. Dagegen würde die Einräumung eines nachträglichen Beschwerderechts des inzwischen bekannten Anschlussinhabers, durch das dessen materielle Rechtsstellung nicht mehr zu verbessern ist, ihrerseits die auch für die Gerichte geltende Effizienz staatlichen Handelns in Frage stellen.
JurPC Web-Dok. 132/2010

AG Gummersbach: Zur vorzeitigen Beendigung einer eBay-Auktion
Urteil vom 28.06.2010 (10 C 25/10)
Die vorzeitige Beendigung einer ebay-Auktion durch den Anbietenden ist nicht nur dann möglich, wenn eine von ebay selbst vorgegebene Abbruchmöglichkeit vorliegt, sondern auch dann zulässig, wenn der Anbietende seine Auktionserklärung nach §§ 119 ff. BGB anfechten kann. Ein Anfechtungsgrund im Sinne des § 119 BGB liegt nicht schon dann vor, wenn der Anbietende nach Beginn der Auktion Probleme mit der Zahlungsmodalität "PayPal" feststellt.
JurPC Web-Dok. 133/2010

David Jahn: Onlinerecht 2.0: Alte Fragen - neue Antworten? 10. @kit-Kongress in Frankfurt am Main
Der Autor berichtet für JurPC über die nunmehr 10. Tagung des Bayreuther Arbeitskreises für Informationstechnologie - Neue Medien - Recht, die am 10./11.06.2010 in Frankfurt a.M. stattfand.
JurPC Web-Dok. 126/2010

EuGH: eu-Domainnamen - Spekulative und missbräuchliche Registrierungen
Urteil vom 03.06.2010 (C-569/08)
Art. 21 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 874/2004 der Kommission vom 28. April 2004 zur Festlegung von allgemeinen Regeln für die Durchführung und die Funktionen der Domäne oberster Stufe „.eu“ und der allgemeinen Grundregeln für die Registrierung ist dahin auszulegen, dass Bösgläubigkeit durch andere Umstände als die in den Buchst. a bis e dieser Bestimmung aufgeführten nachgewiesen werden kann. Für die Beurteilung der Frage, ob ein bösgläubiges Verhalten im Sinne von Art. 21 Abs. 1 Buchst. b in Verbindung mit Abs. 3 der Verordnung Nr. 874/2004 vorliegt, hat das nationale Gericht alle im Einzelfall erheblichen Faktoren und insbesondere die Umstände, unter denen die Eintragung der Marke erwirkt wurde, sowie die Umstände, unter denen der Name der Domäne oberster Stufe „.eu“ registriert wurde, zu berücksichtigen.
JurPC Web-Dok. 127/2010

OLG Düsseldorf: Keine Störerhaftung von "Rapidshare"
Urteil vom 27.04.2010 (I-20 U 166/09)
Die (Störer-)Haftung von Rapidshare, einem kommerziellen Anbieter, der Speicherplatz für Download-Links zur Verfügung stellt, hängt entscheidend davon ab, ob Rapidshare nach Kenntnis der Rechtsverletzungen das Zumutbare zur Vermeidung ähnlich gelagerter Rechtsverletzungen vorgenommen hat. Dies setzt eine umfangreiche Prüfung der technischen Möglichkeiten zur Sperrung ähnlicher Fälle voraus. Insbesondere ist zu fragen, inwieweit tatsächlich effektive Möglichkeiten der Vorbeugung, Verhinderung und nachträglichen Beseitigung inklusive Verhinderung einer Wiederholung der Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material bei Rapidshare bestehen. Soweit das Geschäftsmodell selbst nicht auf der Nutzung der Rechtswidrigkeit eingestellter Inhalte beruht, ist dem Provider nicht zuzumuten, auf Grund der Prüfpflichten sein gesamtes Geschäftsmodell in Frage zu stellen.
JurPC Web-Dok. 128/2010

LG Köln: Filesharing - Rechteinhaberschaft, Abmahnkostendeckelung, Streitwert
Urteil vom 21.04.2010 (28 O 596/09)
Jedenfalls dann, wenn der Rechteinhaber die von ihm vorgetragene Rechtekette durch Vorlage von Verträgen belegt hat, kann sich der Beklagte nicht erfolgreich "ins Blaue hinein" auf ein pauschales Bestreiten der Rechteinhaberschaft beschränken. Eine derartige Rechtsverteidigung kann nur erfolgreich sein, wenn der Beklagte einzelfallbezogen konkrete Anhaltspunkte vorgetragen hätte, die Zweifel an der Rechteinhaberschaft der Klägerinnen wecken könnten. Die Deckelung der Abmahnkosten nach § 97a Absatz 2 UrhG greift nur bei unerheblichen Rechtsverletzungen ein. Dabei ist ein geringes Ausmaß der Rechtsverletzung in qualitativer wie quantitativer Hinsicht nach dem Willen des Gesetzgebers nötig, also ein Bagatellverstoß. Durch das Filesharing eines ganzen Albums und nicht etwa nur eines Titels ist diese Bagatellgrenze jedenfalls überschritten, zumal das Werk für alle an der Tauschbörse Teilnehmende abrufbar war.
JurPC Web-Dok. 129/2010

Michael Wächter: Beschäftigtendatenschutz in global integrierten Unternehmen
Die Behandlung des Beschäftigtendatenschutzes in global integrierten Unternehmen muss unterschiedliche Perspektiven berücksichtigen. Das Unternehmen steht Beschäftigten unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes als Plattform unterschiedlicher Ausprägungen gegenüber. Ausgangspunkt dieser Ausprägungen ist das Unternehmen als Digitale Plattform. Diese Herangehensweise ermöglicht es, die modernen Sachverhalte personenbezogener Datenverarbeitung in die Struktur des in 2009 novellierten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einzufügen und einen Basistext zur Gesetzesanwendung und für weitere Diskussionen bereit zu stellen.
JurPC Web-Dok. 125/2010

OLG Frankfurt: Widerrufsrecht bei Erwerb von Bahntickets
Urteil vom 15.04.2010 (6 U 49/09)
Wird im Wege des Fernabsatzes (hier: Internet) eine Bahnfahrkarte vertrieben, die den Käufer innerhalb eines Zeitraums von 11 Wochen zu zwei einfachen Bahnfahrten seiner Wahl berechtigt, steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 312d I BGB nicht zu, weil die Bereichsausnahme des § 312 b III BGB eingreift. Liegt in dem in Ziffer 1. genannten Fall der geforderte Fahrpreis - von theoretischen Ausnahmen abgesehen - deutlich unter dem regulären Preis, wird der Verbraucher nicht unangemessen benachteiligt, wenn die Fahrkarte nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ohne Erstattung des Fahrpreises oder eine Umtauschmöglichkeit verfällt.
JurPC Web-Dok. 123/2010

VG Münster: Internetgewinnspiel
Urteil vom 14.06.2010 (1 L 155/10)
Angebote im Internet (hier Hausgewinnspiel) stellen ein dem Rundfunk vergleichbares Telemedium dar, auf welches § 8a RStV Anwendung findet. Bei einem Angebot auf einer Internet-Homepage an Nutzerinnen/Nutzer, nach Zahlung einer Teilnahmegebühr an Quizfragen teilzunehmen, um bei richtiger Beantwortung ein Haus oder einen Warenpreis gewinnen zu können, handelt es sich um ein Gewinnspiel.
JurPC Web-Dok. 124/2010

VG Minden: Klageerhebung per E-Mail
Urteil vom 17.06.2010 (12 L 212/10)
Die per E-Mail erfolgte Übersendung einer Klageschrift mit eingescannter Unterschrift stellt keine wirksame Klageerhebung dar und wahrt somit auch nicht die Klagefrist.
JurPC Web-Dok. 122/2010

BGH: "marions-kochbuch.de"
Urteil vom 12.11.2009 (I ZR 166/07)
Der Betreiber eines Internetportals, in das Dritte für die Öffentlichkeit bestimmte Inhalte (hier: Rezepte) stellen können, haftet für diese Inhalte nach den allgemeinen Vorschriften, wenn er die eingestellten Inhalte vor ihrer Freischaltung auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft und sie sich damit zu eigen macht. Dies gilt auch dann, wenn für die Nutzer des Internetportals erkennbar ist, dass die Inhalte (ursprünglich) nicht vom Betreiber, sondern von Dritten stammen. Ein Hinweis darauf, dass sich der Portalbetreiber die Inhalte zu eigen macht, liegt auch darin, dass er sich umfassende Nutzungsrechte an den fremden Inhalten einräumen lässt und Dritten anbietet, diese Inhalte kommerziell zu nutzen.
JurPC Web-Dok. 118/2010

BGH: Zeitpunkt der Beurteilung für eine Belehrung bezüglich Erlöschen des Widerrufsrechts nach § 312d Abs. 3 BGB
Urteil vom 03.12.2009 (III ZR 73/09)
Bei der Beurteilung der Belehrung "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn E.   mit der Ausführung der Dienstleistungen mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie selbst diese veranlasst haben (z.B. durch Nutzung der Mobilfunkleistungen)." im Rahmen eines in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruchs ist zu berücksichtigen, dass sich die Rechtslage während des Revisionsverfahrens durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen vom 29. Juli 2009 am 4. August 2009 geändert hat, so dass die umstrittene Klausel an dem neu gefassten § 312d Abs. 3 BGB zu messen ist. Hiernach ist die streitgegenständliche Widerrufsbelehrung jedenfalls jetzt nicht mehr zulässig, da nunmehr ausdrücklich geregelt ist, dass das Widerrufsrecht bei einer Dienstleistung (nur) erlischt, wenn der Vertrag auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers beiderseits vollständig erfüllt ist, bevor er sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
JurPC Web-Dok. 119/2010

BGH: Veröffentlichung einer Insolvenz im Internet schließt Unkenntnis nicht aus
Urteil vom 15.04.2010 (IX ZR 62/09)
Haben Unternehmen mit umfangreichem Zahlungsverkehr zur Erfüllung einer Verbindlichkeit an einen Insolvenzschuldner geleistet, ohne dass sie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kannten, hindert sie die Möglichkeit, diese Information durch eine Einzelabfrage aus dem Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zu gewinnen, nach Treu und Glauben nicht daran, sich auf ihre Unkenntnis zu berufen. Sie sind auch nicht gehalten, sich wegen der Möglichkeit der Internetabfrage beweismäßig für sämtliche Mitarbeiter zu entlasten.
JurPC Web-Dok. 120/2010

BGH: Wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Sportwetten-"Altfällen"
Urteil vom 02.12.2009 (I ZR 77/06)
Vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 begangene Handlungen der privaten Vermittlung und Veranstaltung von Sportwetten sind schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht strafbar, auch wenn sie den Tatbestand des § 284 StGB erfüllen. Die Unanwendbarkeit des § 284 StGB führt dazu, dass ein entsprechendes Verhalten kein nach den §§ 3, 4 Nr. 11 UWG unzulässiges Handeln im Wettbewerb darstellt.
JurPC Web-Dok. 121/2010

BGH: "Sommer unseres Lebens" - Zur Haftung für ungesicherten WLAN-Anschluss
Urteil vom 12.05.2010 (I ZR 121/08)
Den Inhaber eines Internetanschlusses, von dem aus ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Zustimmung des Berechtigten öffentlich zugänglich gemacht worden ist, trifft eine sekundäre Darlegungslast, wenn er geltend macht, nicht er, sondern ein Dritter habe die Rechtsverletzung begangen. Der Inhaber eines WLAN-Anschlusses, der es unterlässt, die im Kaufzeitpunkt des WLAN-Routers marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck entsprechend anzuwenden, haftet als Störer auf Unterlassung, wenn Dritte diesen Anschluss missbräuchlich nutzen, um urheberrechtlich geschützte Musiktitel in Internettauschbörsen einzustellen.
JurPC Web-Dok. 114/2010

BGH: Vorschaubilder
Urteil vom 29.04.2010 (I ZR 69/08)
Der Betreiber einer Suchmaschine, der Abbildungen von Werken, die Dritte ins Internet eingestellt haben, als Vorschaubilder (sog. Thumbnails) in der Trefferliste seiner Suchmaschine auflistet, macht die abgebildeten Werke nach § 19a UrhG öffentlich zugänglich. Die Verwertung eines geschützten Werks als Zitat setzt nach wie vor einen Zitatzweck im Sinne einer Verbindung zwischen dem verwendeten fremden Werk oder Werkteil und den eigenen Gedanken des Zitierenden voraus. Ein rechtswidriger Eingriff in urheberrechtliche Befugnisse ist nicht nur dann zu verneinen, wenn der Berechtigte rechtsgeschäftlich entweder durch Einräumung entsprechender Nutzungsrechte über sein Recht verfügt oder dem Nutzer die entsprechende Werknutzung schuldrechtlich gestattet hat. Vielmehr ist die Rechtswidrigkeit eines Eingriffs in ein ausschließliches Verwertungsrecht auch dann ausgeschlossen, wenn der Berechtigte in die rechtsverletzende Handlung eingewilligt hat. Eine solche Einwilligung setzt keine auf den Eintritt dieser Rechtsfolge gerichtete rechtsgeschäftliche Willenserklärung voraus.
JurPC Web-Dok. 115/2010

BGH: Internationale Zuständigkeit bei rechtsverletzenden Veröffentlichungen im Internet
Urteil vom 02.03.2010 (VI ZR 23/09)
Die deutschen Gerichte sind zur Entscheidung über Klagen wegen Persönlichkeitsbeeinträchtigungen durch im Internet abrufbare Veröffentlichungen international zuständig, wenn die als rechtsverletzend beanstandeten Inhalte objektiv einen deutlichen Bezug zum Inland in dem Sinne aufweisen, dass eine Kollision der widerstreitenden Interessen - Interesse des Klägers an der Achtung seines Persönlichkeitsrechts einerseits, Interesse des Beklagten an der Gestaltung seines Internetauftritts und an einer Berichterstattung andererseits - nach den Umständen des konkreten Falls, insbesondere aufgrund des Inhalts der beanstandeten Meldung, im Inland tatsächlich eingetreten sein kann oder eintreten kann. Dies ist dann anzunehmen, wenn eine Kenntnisnahme von der beanstandeten Meldung nach den Umständen des konkreten Falls im Inland erheblich näher liegt als es aufgrund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots der Fall wäre und die vom Kläger behauptete Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch Kenntnisnahme von der Meldung (auch) im Inland eintreten würde.
JurPC Web-Dok. 116/2010

BGH: Teilnehmerdaten
Urteil vom 05.11.2009 (III ZR 224/08)
Teilnehmerdaten im Sinn von § 47 Abs. 2 TKG sind nur Daten, die dem Telekommunikationsdiensteinhaber aufgrund der mit den Teilnehmern geschlossenen Telekommunikationsdienstverträge bekannt sind und die nach §§ 45m und 104 TKG zu veröffentlichen sind, nicht aber solche Daten, die er durch eigenständige Ermittlungen erlangt, die unabhängig von den Zugriffsmöglichkeiten sind, die ihm als Teilnehmernetzbetreiber zur Verfügung stehen oder die er durch die Veröffentlichung von Kundendaten für fremde Telefondiensteanbieter hat.
JurPC Web-Dok. 117/2010

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht: Auskunftserteilung nach § 101 UrhG
Beschluss vom 05.02.2010 (6 W 26/09)
Entscheidend bei der Feststellung der Schwere der Rechtsverletzung im Sinne des § 101 UrhG ist, ob diese üblicherweise mit einer auf einem gewerblichen Handeln beruhenden Rechtsverletzung verbunden ist. Der Senat folgt der Ansicht, dass dieses Ausmaß auch bei einem einmaligen Angebot eines kompletten Musikalbums während der relevanten Verkaufs- und Verwertungsphase erreicht wird. Der Anordnung steht nicht entgegen, dass die IP-Adressen möglicherweise Internet-Anschlüssen zugeordnet waren, deren Inhaber nicht selbst Verletzer im Sinne des Urheberrechts sind, sondern allenfalls als Störer haften. § 101 Abs. 2 UrhG setzt lediglich voraus, dass eine offensichtliche Rechtsverletzung vorliegt, nicht aber, dass diese Rechtsverletzung offensichtlich von einer bestimmten Person begangen worden ist. Das Anliegen des Gesetzgebers, die Verfolgung illegaler Verbreitung von geschützten Werken zu ermöglichen, würde leerlaufen, wenn die Gestattung der Auskunft aufgrund einer solchen Möglichkeit, die letztlich nie auszuschließen ist, so lange die Auskunft nicht erteilt ist, abzulehnen wäre.
JurPC Web-Dok. 112/2010

LG Frankfurt a.M.: Vertrieb gebrannter Datenträger nebst selbst erstellter Lizenzurkunden und Notartestaten als "gebrauchte" Softwarelizenzen
Urteil vom 06.01.2010 (2-06 O 556/09)
Mit der Übergabe eines gebrannten Datenträgers können keine Lizenzrechte an der sich darauf befindlichen Software übertragen werden. Dies gilt selbst dann, wenn es sich um eine mit Zustimmung des Rechteinhabers hergestellte Sicherungskopie (§ 69d Abs. 2 UrhG) handelt. Der Erschöpfungsgrundsatz des § 69c Nr. 3 S. 2 UrhG umfasst ausschließlich mit Zustimmung des Rechteinhabers in den Verkehr gebrachte Vervielfältigungsstücke und ist einer erweiternden Auslegung nicht zugänglich (unter Berufung auf OLG Frankfurt CR 2009, 423; OLG München CR 2008, 551; OLG Düsseldorf CR 2009, 556).
JurPC Web-Dok. 111/2010

LG Bochum: Rechtsmissbräuchlichkeit eines Unterlassungsbegehrens wegen Nichtangabe der Versandkosten ins Ausland
Urteil vom 21.04.2010 (I-13 O 261/09)
Entscheidend spricht für die Rechtsmissbräuchlichkeit des Klagebegehrens, wenn der Kläger ohne sachlich nachvollziehbaren Grund Unterlassungsansprüche wegen desselben Verstoßes gegen die Firma selbst und gegen die Beklagte als Geschäftsführerin in getrennten Verfahren verfolgt. Weitere Indizien für eine Rechtsmissbräuchlichkeit sind die Formulierung mehrerer Abmahnungen wegen des gleichen Sachverhaltes, die ohne Schwierigkeit hätten gebündelt werden können, die Festlegung der geforderten Vertragsstrafe auf 7.000,-- Euro und die Ausübung von Druck durch sehr kurze Fristen und Hinweis auf entstehende höhere Kosten.
JurPC Web-Dok. 113/2010

AG Oldenburg: Schadensersatz wegen nicht funktionierendem DSL-Anschluss
Urteil vom 16.03.2010 (7 C 7487/09 (X))
Ein Access-Provider schuldet nicht das jederzeitige Zustandekommen einer Verbindung in das Internet mit einer bestimmten Übertragungsgeschwindigkeit. Ein DSL-Zugang, den ein Access-Provider zur Verfügung stellt, muss lediglich durchschnittlichen Anforderungen an die Verfügbarkeit von DSL-Leitungen erfüllen und netzseitig Geschwindigkeiten ermöglichen, die jedenfalls durchschnittlich im Bereich der angegebenen Leistungen liegen.
JurPC Web-Dok. 110/2010

Carlo H. Borggreve / Joerg Andres: Digitale Betriebsprüfung "die Zweite"  -  Kein "Privatvergnügen" des Unternehmers mehr?  - Zum bisher geltenden faktischen Verbot einer GDPdU-Rückstellung
Seit 2002 dürfen die Betriebsprüfer der Finanzämter und des Bundeszentralamtes für Steuern neben bzw. anstelle der überkommenen Formen der Einsicht in Geschäftsbücher, Aufzeichnungen und Papiere sowie andere steuerlich relevante geschäftliche Urkunden direkt auf digitale Daten in den IT-Systemen der Unternehmen zugreifen. Das bisher geltende faktische Verbot einer GDPdU-Rückstellung scheint nun aufgehoben bzw. gelockert zu werden. Die Autoren nehmen zu diesen Entwicklungen Stellung.
JurPC Web-Dok. 108/2010

OLG Frankfurt a.M.: "OK"-Vermerk auf Fax als Zugangsnachweis
Urteil vom 05.03.2010 (19 U 213/09)
Zwar begründet die im Sendebericht mit dem "OK"-Vermerk bezeichnete Übertragung eines Telefaxschreibens nach bisheriger Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 1995, 665) keinen Beweis des ersten Anscheins hinsichtlich des Zugangs am Faxgerät des Empfängers. Jedoch ist zweifelhaft, ob diese Auffassung, zumindest dann, wenn der Empfänger den Faxzugang einfach und nicht substantiiert bestreitet, den heutigen technischen Gegebenheiten noch gerecht wird. Auch der BGH hat nunmehr hinsichtlich des Problems der Vollständigkeit des per Telefax übermittelten Dokuments seine Auffassung modifiziert (vgl. BGHZ 167, 214 ff.). Für den vollständigen Eingang eines per Telefax übermittelten Dokuments stellt er nunmehr auf die Speicherung der gesendeten technischen Signale im Telefaxgerät des Empfängers ab. Diese Grundsätze sind, wie dies bereits das OLG Karlsruhe (VersR 2009, 245) vertreten hat, auch auf das Problem des Zugangs im Sinne des § 130 BGB zu übertragen. Der "OK"-Vermerk auf dem Sendebericht beweist das Zustandekommen der Verbindung mit der Gegenstelle. Daher kann bei einem "OK"-Vermerk auf dem Sendebericht eines Telefaxgerätes generell davon ausgegangen werden, dass die Faxübertragung im Speicher des empfangenden Gerätes angekommen ist (wie OLG Karlsruhe a. a. O.).
JurPC Web-Dok. 107/2010

FG Köln: Veräußerungserlöse aus der Domainüberlassung nicht steuerpflichtig
Urteil vom 20.04.2010 (8 K 3038/08)
Veräußerungserlöse aus der Überlassung einer Internet-Domain sind keine "sonstigen Einkünfte" und unterliegen nicht der Besteuerung.
JurPC Web-Dok. 109/2010

AG Frankfurt a.M.: Beweiswert der durch die Software "Filesharing Monitor" im Rahmen von Filesharing-Verfahren gewonnenen Ergebnisse; Anscheinsbeweis
Urteil vom 16.04.2010 (30 C 562/07 - 47)
Da der Sachverständige in dem vorliegenden Verfahren festgestellt hat, dass mit Hilfe der Software "Filesharing-Monitor" zuverlässig festgestellt werden könne, von welchem hinter einer bestimmten IP-Adresse stehenden Anschlussinhaber eine bestimmte Datei zum Herunterladen angeboten wird und der Sachverständige lediglich die theoretische Möglichkeit von Fehlerquellen (Verfälschen von IP-Adressen, Produzieren des gleichen Hashwertes) bejaht hat, diese Möglichkeiten aber praktisch ausgeschlossen hat, ist von einer Beweissicherheit der durch die Software gewonnenen Ergebnisse im Sinne des § 286 ZPO auszugehen. Steht fest, dass die Rechtsverletzung über einen bestimmten Internetanschluss begangen worden ist, so streitet der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der jeweilige Inhaber des Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung begangen hat, sei es dadurch, dass er sie in eigener Person vorgenommen hat, oder sei es dadurch, dass er Dritten die Rechtsverletzung dadurch ermöglicht hat, dass er ihnen Zugang zu dem ungesicherten Internetanschluss gewährt hat.
JurPC Web-Dok. 105/2010

Brandenburgisches Oberlandesgericht: Kein Anspruch auf Rückabwicklung von Pfandveräußerungen im Wege der Internetauktion
Urteil vom 15.04.2010 (2 U 26/08)
Ein Anspruch aus §§ 434 ff. BGB auf Rückabwicklung des durch den Zuschlag im Rahmen einer Auktion über eine Internetplattform der öffentlichen Hand zustande gekommenen Kaufvertrages ist durch § 283 AO ausgeschlossen. Voraussetzung des Haftungsausschlusses ist gemäß § 283 AO, dass die Veräußerung aufgrund einer Pfändung erfolgte, was vorliegend zu bejahen ist. Es kann dahinstehen, ob § 445 BGB, wonach dem Käufer Rechte wegen eines Mangels zustehen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat, auf Pfandveräußerungen im Wege der Internetauktion gemäß § 305 AO anwendbar ist. Auch wenn dies der Fall ist, führt dies vorliegend zu keinem anderen Ergebnis, denn weder erfolgte eine arglistige Täuschung, noch hat der Beklagte eine Beschaffenheitsgarantie übernommen (wird ausgeführt).
JurPC Web-Dok. 106/2010

LG Bonn: Preisangaben für SDSL-Leitungen
Urteil vom 22.12.2009 (11 O 92/09)
Bei der Lektüre von Preisangaben im Internet geht der Verbraucher davon aus, dass die angegebenen Preise die Umstatzsteuer enthalten. Wird die beworbene Leistung ausdrücklich unter den ausdrücklichen Vorbehalt einer Anfrage und der Standortabhängigkeit gestellt und die Preisangabe lediglich als Beispiel ("ab") aufgeführt, ist für den Adressaten klar, dass es sich hier nicht um einen konkreten Endpreis handelt. Es genügt dann, wenn der interessierte Verbraucher den klarstellenden Umsatzsteuerhinweis im späteren Verlauf der Kaufabwicklung, allerdings vor seiner Entscheidung zur Bestellung der Leistung, erfährt. Kommen nach dem Zuschnitt der Leistung (hier SDLS-Leistung) nur Gewerbetreibende als potentielle Interessenten in Betracht, greift der Schutz der PAngV nicht ein. Für die in § 5 Abs. 1 Ziff. 5 TMG geschuldete leicht erkennbare Angabe des Handelsregisters reicht die Angabe der Abteilung (hier HRB), der Nummer und des Orts des Registergerichts. Eine juristische Erläuterung des Kürzels "HRB" geht über den Schutzzweck des § 5 Abs. 1 Ziff. 5 TMG hinaus und braucht nicht zu erfolgen. 
JurPC Web-Dok. 102/2010

LG Bochum: Größenangabe für digitale Bilderrahmen in Zoll
Beschluss vom 30.03.2010 (I-17 O 21/10)
Die Angabe der Größe von digitalen Bilderrahmen lediglich in Zoll statt auch in cm stellt zwar einen Verstoß gegen die Einheitenverordnung dar; dieser ist aber nicht geeignet, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen, da die entsprechenden Angaben, zumindest derzeit, noch überwiegend in Zoll gemacht werden und eine Angabe in metrischen Größen für den Verkehr daher eher verwirrend wirken würde.
JurPC Web-Dok. 103/2010

LG München I: Zuständigkeit bei Klagen nach dem UKlaG
Beschluss vom 08.02.2010 (13 T 24151/09)
§ 6 UKlaG sieht für Klagen nach dem Gesetz die ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts vor. Dies gilt nach § 6 Abs. 3 UKlaG aber nicht für Klagen, die einen "Anspruch der in § 13 bezeichneten Art" zum Gegenstand haben. Die Vorschrift des § 6 Abs. 3 UKlaG gilt nach der Gesetzessystematik auch für die Fälle des § 13 a UKlaG, so dass hierfür somit die allgemeinen Zuständigkeitsregeln gelten.
JurPC Web-Dok. 104/2010

Michael Stefan: Rezension – Degen/Deister, Computer- und Internetrecht
Rechtsanwalt Stefan kommt zu dem Fazit, dass die Autoren dem Praktiker mit dem rezensierten Werk einen ausgezeichneten Wegweiser zu den einzelnen rechtlichen Problemfeldern des Computer- und Internetrechts an die Hand geben.
JurPC Web-Dok. 97/2010

Ausschreibung des DSRI-Wissenschafts- und Absolventenpreises 2010
Die Redaktion weist auf die diesjährige Ausschreibung der DSRI hin. Die Frist zur Einreichung von Arbeiten läuft am 11.06.2010 ab.
JurPC Web-Dok. 101/2010

OLG Köln: "Culcha Candela"  –  Zur Aktivlegitimation im Anordnungsverfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG
Beschluss vom 08.02.2010 (6 W 13/10)
Der Inhaber ausschließlicher Rechte zum öffentlichen Zugänglichmachen (§ 19a UrhG) bleibt auch nach der Einräumung exklusiver Lizenzrechte an einen Dritten für die Geltendmachung von Schutzrechtsverletzungen betreffenden Auskunftsansprüchen legitimiert, soweit er ein eigenes schutzwürdigen Interesse verfolgt. Ein derartiges Interesse ist zu bejahen, wenn er an den Lizenzgewinnen prozentual beteiligt ist.
JurPC Web-Dok. 91/2010

OLG Köln: "Nichtraucher in 5 Stunden"  –  Irreführende Angaben über den Erfolg eines "Seminars für Nichtraucher"
Beschluss vom 16.11.2009 (6 W 130/09)
Die werbliche Ankündigung, in einem fünfstündigen Seminar zum Nichtraucher ohne Entzugserscheinungen zu werden, kann bei passendem Kontext die Tatsachenbehauptung i.S. des § 5 Abs. 1 UWG enthalten, dass die Teilnehmer des Seminars im Normalfall jedenfalls im darauffolgenden Jahr nicht mehr geraucht haben. Diese Angabe ist irreführend, wenn die Rückfallquote nach ein bis zwei Jahren 30 % - 60 % beträgt.
JurPC Web-Dok. 99/2010

LG Köln: "Titelbörse" - Übermittlung von Daten bezüglich rechtskräftig titulierter Forderungen zulässig
Urteil vom 17.03.2010 (28 O 612/09)
Die Datenübermittlung von Daten bezüglich rechtskräftig titulierter Forderungen an Titelkaufinteressenten greift nicht rechtswidrig in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen in Form seines Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung ein. Denn es ist ein berechtigtes Interesse von Dritten an den streitgegenständlichen Schuldtiteldaten gegeben, § 29 Abs. 2 Nr. 1 BDSG, während ein schutzwürdiges Interesse des Klägers an dem Ausschluss der Übermittlung dieser Daten angesichts der konkreten Gestaltung des Angebots der Beklagten nicht angenommen werden kann, § 29 Abs. 2 Nr. 2 BDSG.
JurPC Web-Dok. 100/2010

Reto Mantz: Die Haftung des Betreibers eines WLAN-Zugangs für die Handlungen seiner Nutzer
Die Haftung des Betreibers eines WLAN für die Handlungen seiner Nutzer ist spätestens seit 2006 Gegenstand von Entscheidungen und Diskussionen in der Literatur. Derzeit erhält die Thematik besondere Aufmerksamkeit, da vor dem BGH erstmls ein Fall anhängig ist, in dem der Beklagte mittels eines handelsüblichen WLAN-Routers in seinem Haushalt den Internetzugang hergestellt hatte. Dabei hat er das standardmäßig im Router eingestellte Passwort beibehalten. Über das WLAN des Beklagten wurde während seiner Urlaubsabwesenheit eine Urheberrechtsverletzung begangen, so dass nur ein Dritter den Anschluss genutzt haben kann. Nun steht seine Haftung im Raum, weil er das WLAN nicht oder nicht ausreichend gesichert habe. Verkündungstermin der Entscheidung ist Mitte Mai. Der Autor untersucht die Frage der Haftung des Betreibers eines WLAN-Zugangs vor dem Hintergrund dieses zur Entscheidung anstehenden Falles.
JurPC Web-Dok. 95/2010

Veranstaltungshinweis - Kongress "Zuse 2.0 Hessen - Standort der Ideen" am 26.05.2010 in Wiesbaden
In welche Richtung entwickelt sich die IT-Landschaft und wie werden neue Formen der Internet- und Netz-Kommunikation technisch und rechtlich gestaltet? Antworten auf diese Fragen aus der Sicht der Praxis wird der Kongress "Zuse 2.0 Hessen" geben, zu dem die Hessische Landesregierung einlädt. Anlässlich des Konrad-Zuse-Jahres 2010 findet am Mittwoch, den 26.05.2010, ein ganztägiger IT-Kongress im Kurhaus in Wiesbaden statt.
JurPC Web-Dok. 96/2010

OLG Karlsruhe: Urheberrechtlicher Schutz einer Bildschirmmaske
Urteil vom 14.04.2010 (6 U 46/09)
Die Gestaltung einer Bildschirmmaske ist nicht nach § 69a UrhG als Computerprogramm geschützt. Eine Bildschirmmaske kann nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG Schutz genießen, wenn ihre graphische Gestaltung im Vordergrund steht. Auch bei Vorliegen wettbewerblicher Eigenart einer Bildschirmmaske scheidet ein Anspruch nach § 4 Nr. 9a UWG aus, wenn sowohl die klägerische Maske als auch die angegriffene, ähnliche Maske nicht isoliert vertrieben werden, sondern Bestandteil einer umfassenden Software sind, deren unterschiedliche Bezeichnung eine Herkunftstäuschung ausschließt. Für die Frage der Eignung zur Herkunftstäuschung kommt es dabei auf die Verkehrskreise an, die über die Beschaffung der Software entscheiden.
JurPC Web-Dok. 91/2010

OLG Köln: "Stadtplanausschnitte online" - Zur Haftung des Domaininhabers für Urheberrechtsverletzungen des Domainpächters
Urteil vom 19.03.2010 (6 U 167/09)
Den Verpächter einer Domain trifft grundsätzlich keine Pflicht, den Inhalt der Webseite seines Pächters - ohne Kenntnis von konkreten Verstößen - auf mögliche Rechtsverletzungen zu überprüfen (im Anschluss an BGH NJW 2009, 1009, Tz 21 ff = WRP 2009, 1262 - Focus Online). Hat der Pächter Kenntnis von der Verletzung von Immaterialgüterrechten durch Veröffentlichungen auf seiner Webseite - oder verschließt er sich dieser Kenntnis bewusst - ist dieses Wissen der verpachtenden Gesellschaft zuzurechnen, wenn zwischen ihrem alleinigen Geschäftsführer und dem Pächter Personenidentität besteht.
JurPC Web-Dok. 92/2010

OLG Köln: "CCCP auf Kleidungsstücken" - Beseitigungspflichten aus Unterlassungsvertrag
Urteil vom 12.02.2010 (6 U 169/09)
Die Betreiber von Internetseiten im Rahmen eines Affiliate-Programms ("Publisher") sind keine Erfüllungsgehilfen des Anbieters ("Merchant") i.S. des § 278 BGB, soweit kein neuer aktiver Verstoß gegen dessen vertragliche Unterlassungspflichten in Rede steht, sondern (nur) die unzureichende Beseitigung eines vor Vertragsschluss geschaffenen Zustandes gerügt wird. Handlungspflichten aus einem strafbewehrten Unterlassungsvertrag entstehen - wenn gegenteilige Anhaltspunkte fehlen - erst mit dem Zustandekommen des Vertrages. Ist der Unterlassungsschuldner den ihm obliegenden Handlungspflichten nicht vollständig nachgekommen, so entsteht der Vertragsstrafeanspruch gleichwohl nur, wenn dieses Fehlverhalten ursächliche Auswirkungen auf die (rechtzeitige) Beseitigung des wettbewerbswidrigen Zustandes gehabt hätte; über diese hypothetische Frage ist in Anwendung der in § 287 ZPO festgehaltenen Grundsätze zu befinden.
JurPC Web-Dok. 93/2010

OLG Köln: "www.dsds-news.de" – Zum Anspruch auf Domainverzicht
Urteil vom 04.03.2010 (1 SsBs 23/10)
Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat einen PC nebst Zubehör zur Verfügung zu stellen, wenn er diese Technik bei der Wahrnehmung jedenfalls einzelner betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben selbst anwendet. Ein neunköpfiger Betriebsrat kann zur Wahrnehmung seiner Aufgaben nicht darauf verwiesen werden, seine Schriftstücke mit der Hand oder mit einer - teilweise defekten - alten elektrischen Schreibmaschine mit Korrekturband zu erstellen. Das ist angesichts des Umfangs der anfallenden Aufgaben im Zeitalter der EDV unzumutbar und degradierend.
JurPC Web-Dok. 94/2010

Bundesverfassungsgericht: Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung zur Unterlassung eines wörtlichen Zitats aus einem anwaltlichen Schreiben
Beschluss vom 18.02.2010 (1 BvR 2477/08)
Die Verurteilung zur Unterlassung wörtlicher Zitate aus anwaltlichen Schreiben des Klägers verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit. In dessen Schutzbereich fallen außer Werturteilen auch Tatsachenbehauptungen, sofern sie zur Bildung von Meinungen beitragen können. Ein Zitat aus einem anwaltlichen Schreiben stellt kein Verhalten dar, aus dem ein schwerwiegendes Unwerturteil des Durchschnittspublikums oder wesentlicher Teile desselben folgen könnte, wie es bei der Annahme einer sog. "Anprangerung" vorausgesetzt ist. Es erscheint vielmehr schon zweifelhaft, ob die Mitteilung, dass jemand sich in scharfer Form gegen die Veröffentlichung des eigenen Bildes verwahrt, überhaupt geeignet ist, sich abträglich auf dessen Ehre oder dessen Ansehen auszuwirken.
JurPC Web-Dok. 88/2010

BGH: Ausspähen von Daten
Beschluss vom 14.01.2010 (4 StR 93/09)
Nach Auffassung des Senats erfüllt das bloße Auslesen von auf dem Magnetstreifen einer Zahlungskarte gespeicherten Daten, um mit diesen Daten Kartendubletten herzustellen, nicht den Tatbestand des Ausspähens von Daten. § 202 a Abs. 1 StGB setzt u.a. voraus, dass der Täter sich oder einem anderen den Zugang zu Daten, die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft. Der Überwindung einer solchen Zugangssicherung bedarf es aber nicht, wenn diese lediglich ausgelesen werden sollen. Dies ist ohne Weiteres mittels eines handelsüblichen Lesegeräts und der ebenfalls im Handel erhältlichen Software möglich. Dass Daten magnetisch und damit nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind, stellt keine besondere Sicherung gegen unberechtigten Zugang dar. Vielmehr handelt es sich gemäß § 202 a Abs. 2 StGB nur bei Daten, die auf diese Weise gespeichert sind, um Daten im Sinne des Abs. 1 dieser Vorschrift.
JurPC Web-Dok. 90/2010

OLG Frankfurt: Störerhaftung für "Vertipp-Domain" eines Domain-Parking-Anbieters
Urteil vom 25.02.2010 (6 U 70/09)
Eine Störerhaftung des Domain-Parking-Anbieters für Markenverletzungen bei sog. "Vertipp-Domains" kommt grundsätzlich in Betracht, da er mit seinem Angebot eine typische Gefahrenquelle für die Begehung solcher Verletzungshandlungen schafft. Art und Umfang der ihn treffenden Prüfungspflichten hängen von den Umständen des Einzelfalls ab. Da mit der Klage allerdings ausschließlich Ersatz der Kosten für die erste Abmahnung geltend gemacht werden, müssten die Voraussetzungen für eine "originäre" - d.h. von Anfang an und nicht erst nach Hinweis auf die Rechtsverletzung bestehende - Prüfungspflicht der Beklagten erfüllt sein. Eine solche Prüfungspflicht lehnt der Bundesgerichtshof jedoch jedenfalls für den Betreiber einer Internet-Versteigerungsplattform als unzumutbar ab, und zwar selbst unter Berücksichtigung des Umstands, dass der Betreiber einer solchen Plattform mit der Rechtsverletzung Einnahmen erzielt.
JurPC Web-Dok. 89/2010

OLG Koblenz: Videoabstandsmessung in Rheinland-Pfalz zulässig
Urteil vom 04.03.2010 (1 SsBs 23/10)
Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat einen PC nebst Zubehör zur Verfügung zu stellen, wenn er diese Technik bei der Wahrnehmung jedenfalls einzelner betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben selbst anwendet. Ein neunköpfiger Betriebsrat kann zur Wahrnehmung seiner Aufgaben nicht darauf verwiesen werden, seine Schriftstücke mit der Hand oder mit einer - teilweise defekten - alten elektrischen Schreibmaschine mit Korrekturband zu erstellen. Das ist angesichts des Umfangs der anfallenden Aufgaben im Zeitalter der EDV unzumutbar und degradierend.
JurPC Web-Dok. 87/2010

OLG Hamm: "40-Euro-Klausel" und "Entsiegelung"
Urteil vom 30.03.2010 (4 U 212/09)
Der im Rahmen der Widerrufsbelehrung gegebene Hinweis "Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurück zu sendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt" stellt keine vertragliche Auferlegung der regelmäßigen Kosten der Rücksendung gemäß § 357 Abs. 2 Satz 3 1. Alt. BGB dar, da in diesem Hinweis in der Widerrufsbelehrung keine vertragliche Regelung gesehen werden kann. Für eine Vereinbarung der Kostenüberwälzung mag zwar eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwenders genügen. Diese muss dort aber gesondert erfolgen und kann nicht in der Belehrung über die Widerrufsfolgen gesehen werden. Mit der Belehrung erfüllt der Unternehmer lediglich seine Informationspflichten. Sie besitzt deshalb einen einseitigen Charakter und beansprucht gerade nicht, Vertragsbestandteil zu sein.
JurPC Web-Dok. 86/2010

Philipp Müller: Inhaltsregulierung im WWW – Alternativen und begleitende Maßnahmen zum Sperransatz des ZugErschwG
Nach der Odyssee des Zugangserschwerungsgesetzes beleuchtet der Beitrag verschiedene Alternativ- und Begleitstrategien zum umstrittenen Ansatz der Netzsperre. Die ausführliche Arbeit gliedert sich in drei Teile und ist zur punktuellen Lektüre geeignet: Zunächst werden die besonderen Schwierigkeiten einer Inhaltsregulation im Internet erläutert (II-III). Es folgt eine Untersuchung bestehender Möglichkeiten zum Schutz vor rechtswidrigen Inhalten im WWW (abseits des Sperransatzes) und deren praktischer und rechtlicher Grenzen (IV-VI). Anschließend werden Mittel zur Effizienzsteigerung dieser Maßnahmen betrachtet (VII).
JurPC Web-Dok. 81/2010

Tagungshinweis - 10. @kit- Kongress zum Thema „Onlinerecht 2.0: Alte Fragen – neue Antworten?“ am 10. und 11. Juni 2010 in Frankfurt a.M. -
JurPC weist auf die nunmehr 10. @kit-Tagung hin, die in diesem Jahr am 10./11.06.2010 in Frankfurt a.M. stattfindet.
JurPC Web-Dok. 85/2010

BGH: Zur Rechtsnatur eines "Internet-System-Vertrages"
Urteil vom 04.03.2010 (III ZR 79/09)
Der "Internet-System-Vertrag" gehört zum Kreis der Internet-Provider-Verträge; unter diesem Oberbegriff wird eine Vielzahl unterschiedlicher Vertragstypen zusammengefasst, bei denen es sich zumeist um atypische oder gemischte Verträge handelt. Unbeschadet dessen lassen sich einzelne Vertragsgestaltungen im Rahmen der gebotenen Schwerpunktbetrachtung - unter besonderer Berücksichtigung der unter dem Blickwinkel des Auftraggebers gewählten Zielrichtung - einem der im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Vertragstypen zuordnen. Der hier vorliegende Vertrag ist als eigener Vertragstypus anzusehen, der sich insgesamt als Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff BGB darstellt.
JurPC Web-Dok. 84/2010

OLG Köln: "Kalk-Lady" – Einräumung von Nutzungsrechten im Urheberrecht
Urteil vom 13.11.2009 (6 U 67/09)
Der Inhaber eines Leistungsschutzrechts (hier: nach § 72 Abs. 1 UrhG) kann durch eine dingliche Verfügung ein Nutzungsrecht einem Dritten nicht auch mit Wirkung für einen vergangenen Zeitraum einräumen; insoweit sind nur obligatorische Absprachen inter partes möglich.
JurPC Web-Dok. 83/2010

LAG Schleswig-Holstein: Erforderlichkeit eines PC im Betriebsratsbüro
Beschluss vom 27.01.2010 (3 TaBV 31/09)
Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat einen PC nebst Zubehör zur Verfügung zu stellen, wenn er diese Technik bei der Wahrnehmung jedenfalls einzelner betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben selbst anwendet. Ein neunköpfiger Betriebsrat kann zur Wahrnehmung seiner Aufgaben nicht darauf verwiesen werden, seine Schriftstücke mit der Hand oder mit einer - teilweise defekten - alten elektrischen Schreibmaschine mit Korrekturband zu erstellen. Das ist angesichts des Umfangs der anfallenden Aufgaben im Zeitalter der EDV unzumutbar und degradierend.
JurPC Web-Dok. 82/2010

AG Köln: Kein weiterer Kontrollzuschlag bei Verletzung von Verwertungsrechten mehrerer Verwertungsgesellschaften
Urteil vom 15.03.2010 (137 C 614/09)
Werden neben von dem GEMA r. V. wahrzunehmenden Musikurheberrechten auch Verwertungsrechte verletzt, die von in der Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehwerken (ZWF) zusammen geschlossenen anderen Verwertungsgesellschaften wahrzunehmen sind, fällt nicht regelmäßig ein weiterer Kontrollzuschlag an.
JurPC Web-Dok. 78/2010

Martin Pröpper: Anmerkungen zu LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.12.2009 (15 Sa 1463/09)
Der Autor kommentiert die Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg, wonach die eigenmächtige Komplettlöschung eines Gruppen-Email-Accounts mit über 1000 Datensätzen einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses darstellen kann, die Kündigung aber trotzdem unwirksam ist, wenn der Kündigungssachverhalt unter Verstoß gegen die geltende IT-Betriebsvereinbarung ermittelt wurde. Das gilt nach LAG Berlin-Brandenburg selbst dann, wenn der Betriebsrat der Kündigung ausdrücklich zustimmt.
JurPC Web-Dok. 80/2010

LAG Berlin-Brandenburg: Unwirksamkeit einer Kündigung bei Auswertung von Daten entgegen den Regelungen der Gesamtbetriebsvereinbarung
Urteil vom 09.12.2009 (15 Sa 1463/09)
Regelt eine Gesamtbetriebsvereinbarung, dass die Auswertung von personenbezogenen Daten ohne vorgesehene Hinzuziehung eines Mitarbeiters der Direktion oder der Rechtsabteilung sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten und eines Mitglieds des zuständigen Regionalbetriebsrats unwirksam ist, dann führt die Auswertung dieser Daten alleine durch die Systemadministratoren zur Unwirksamkeit einer auf der Grundlage der gewonnenen Informationen ausgesprochenen Kündigung.
JurPC Web-Dok. 79/2010

LG Frankfurt a.M.: Zur Glaubhaftmachung von Rechtsverletzungen in sog. Filesharing-Fällen im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens
Urteil vom 22.09.2009 (2-18 O 162/09)
In Fällen, in denen der auf Unterlassung des öffentlichen Zugänglichmachens von Musikstücken in Anspruch genommene Anschlussinhaber dezidiert die eigene Täterschaft und diejenige der Personen, die Zugriff auf den Computer haben, in Abrede stellt, muss der anspruchstellende Rechteinhaber die Zuordnung der festgestellten IP-Adressen zum Anschlussinhaber lückenlos nachvollziehbar glaubhaft machen.
JurPC Web-Dok. 74/2010

LG Bremen: Hinweis auf Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer nicht wettbewerbswidrig
Urteil vom 27.08.2009 (12 O 59/09)
Der Hinweis in einem Angebot auf der Plattform eBay, dass der Käufer eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erhalte, ist keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten und damit nicht wettbewerbswidrig. Dies folgt daraus, dass zum einen bei Waren im Wert unter 150,- Euro der separate Ausweis des Umsatzsteuerbetrages nach § 33 Nr. 4 UStDV entbehrlich ist und zum anderen Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit sind.
JurPC Web-Dok. 75/2010

LG Hannover: Keine Wettbewerbswidrigkeit der Praxis der Abmahnungen in Filesharing-Fällen
Urteil vom 19.11.2009 (25 O 10/09)
Die Praxis von Rechtsanwaltskanzleien, die Rechteinhaber in sog. Filesharing-Fällen vertreten und die die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Pauschalsumme von z.B. 450,- Euro zur Abgeltung der zivilrechtlichen Ansprüche verlangen, ohne dass nach Ansicht der abmahnenden Kanzleien die Möglichkeit der Deckelung der Abmahnkosten nach § 97 a Abs. 2 UrhG in Betracht kommen soll, verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht, da jedenfalls eine unlautere geschäftliche Handlung gemäß der Beispielsliste in § 3 Abs. 3 UWG nicht gegeben ist.
JurPC Web-Dok. 76/2010

LG Leipzig: Anspruch auf Vertragsstrafe aus Unterlassungserklärung wegen Urheberrechtsverletzung
Urteil vom 07.10.2009 (05 O 1508/08)
Kommt es für die Verwirkung der Vertragsstrafe darauf an, ob eine Vervielfältigung des Werkes vorliegt, ist eine solche Handlung schon in dem Verfügbarhalten auf einem Server zu sehen. Unerheblich ist, ob die dazu führende positive Handlung bereits vor Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung erfolgt ist, da der Erfolg bis zur tatsächlichen Löschung fortwirkt. Bei der Formulierung des Vertragsstrafeversprechens nach neuem Hamburger Brauch ist § 315 BGB anwendbar. Bei dem dabei anzulegenden Maßstab kommt es nicht nur auf die Abschreckungswirkung der Vertragsstrafe an, sondern auch auf den Gesamtumfang der Verletzungshandlung, den Grad des Verschuldens des Verletzers und die Gefährlichkeit der Zuwiderhandlung für den Gläubiger. Parallel zur Vertragsstrafe kann kein Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie verlangt werden, wenn Interessenidentität gegeben ist und insoweit eine Verrechnung zwischen der Vertragsstrafe und dem konkreten Schadensersatz stattzufinden hat.
JurPC Web-Dok. 77/2010

OLG Hamm: Abmahnung wegen Wettbewerbsverstößen im Rahmen von Angeboten auf Internetplattformen
Urteil vom 17.11.2009 (4 U 148/09)
Mit dem bloßen Hinweis auf eine bestimmte Garantie in Zusammenhang mit einem konkreten Verkaufsangebot wird gegen § 477 Abs. 1 BGB und damit auch gegen § 4 Nr. 11 UWG verstoßen, wenn die erforderlichen näheren Angaben zu der Garantie nicht gemacht werden (vgl. Urteil vom 13. August 2009 - 4 U 71/09). § 477 BGB ist eine Vorschrift, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer, hier der Verbraucher, das Marktverhalten zu regeln. Es ist eine Sonderbestimmung für die Abfassung von Garantien. Wer Garantien einräumt, muss das entsprechend den in § 477 Abs. 1 BGB genannten Voraussetzungen tun. Einen erheblichen Verstoß gegen § 1 Abs. 2 PAngV stellt es dar, wenn auch der Versand der Waren ins Ausland angeboten wird, dann aber weder die anfallenden Versandkosten noch deren Berechnungsgrundlage in Zusammenhang mit dem Angebot mitgeteilt werden.
JurPC Web-Dok. 71/2010

OLG Hamm: Keine Untersuchungspflicht des Abmahnenden auf weitere andersartige Wettbewerbsverstöße
Urteil vom 21.01.2010 (4 U 168/09)
Eine wegen desselben Wettbewerbsverstoßes abgegebene sogenannte Drittunterwerfungserklärung kann in einem anhängigen einstweiligen Verfügungsverfahren ein erledigendes Ereignis darstellen. Wird der Betreiber einer Internetseite wegen eines Wettbewerbsverstoßes abgemahnt, ist der Abmahnende nicht gehalten, den gesamten Internetauftritt des Betreibers auf denkbare weitere Wettbewerbsverstöße völlig anderer Art zu überprüfen, um diese gleich mit abzumahnen zu können. Es gibt insoweit keine Beobachtungs- oder Untersuchungspflicht bezüglich der Internetseite. Wenn der weitere Wettbewerbsverstoß zwar schon im Zeitpunkt der ersten Abmahnung vorlag, aber vom Abmahnenden zunächst nicht entdeckt wurde, ist der Abmahnende nicht gehindert, den bei einer Kontrolle des weiteren Verhaltens erstmals festgestellten weiteren Verstoß im Rahmen der erforderlichen allgemeinen Informationspflichten erneut abzumahnen.
JurPC Web-Dok. 73/2010

OLG Hamm: Voraussetzungen der wirksamen Vollziehung einer einstweiligen Verfügung
Urteil vom 12.01.2010 (4 U 193/09)
Die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung muss nach §§ 191, 172 ZPO gegenüber den Prozessbevollmächtigten der Antragsgegnerin erfolgen. Diese waren für den Prozess als bestellt anzusehen. Auch wenn die vorgerichtlichen Anwaltsschreiben ... auf die Bekanntgabe einer Prozessbevollmächtigung unmittelbar noch nicht hinweisen, war hier die Mitteilung über die "Bestellung" durch den Gegner, hier den Antragsteller, als ausreichend anzusehen. Dieser hat mit der Antragsschrift bereits die Prozessbevollmächtigten der Antragsgegnerin mitgeteilt, und vor allem sind diese dann auch in der Beschlussverfügung als solche bezeichnet. Hat das Gericht so den Anwalt in das Passivrubrum der Beschlussverfügung aufgenommen, muss der Antragsteller zur Wahrung der Frist des § 929 II ZPO diesem Anwalt zustellen. Der Antragsteller muss sich vorliegend insofern an der selbst mitgeteilten Prozessvollmacht im Rahmen der Antragsschrift festhalten lassen. Eine Faxmitteilung mit der Beschlussausfertigung nebst Antragsschrift und deren Anlagen ist nicht geeignet, eine wirksame Zustellung von Anwalt zu Anwalt gemäß §§ 195, 174 II ZPO zu bewirken.
JurPC Web-Dok. 72/2010

OLG Köln: Beurteilung von Klauseln eines Mobilfunkanbieters
Urteil vom 22.01.2010 (6 U 119/09)
Die Klausel "Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens 15,50 EUR in Verzug, kann D den Mobilfunkanschluss auf Kosten des Kunden sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen." benachteiligt den Kunden unangemessen. Zu Recht hat das Landgericht in diesem Zusammenhang auch auf die vom Gesetzgeber mit Wirkung vom 24.02.2007 für den Festnetzbereich eingeführte Regelung in § 45k Abs. 2 TKG verwiesen, wonach die Durchführung einer Sperre des Anbieters wegen Zahlungsverzugs an einen rückständigen Betrag von 75,00 € und weitere formelle Voraussetzungen gebunden ist; welche Besonderheiten des Mobilfunkverkehrs - trotz einer Tarifstruktur, die bisher nicht zu erheblich unter, sondern eher über den Festnetztarifen liegenden Verbindungsentgelten in diesem Bereich geführt haben dürfte - eine Reduzierung der Betragsgrenze auf wenig mehr als ein Fünftel bei Wegfall aller weiteren Wirksamkeitsanforderungen für die Sperre rechtfertigen könnten, ist weder dargetan noch ersichtlich.
JurPC Web-Dok. 69/2010

OLG Köln: "Portale für Reisedienstleistungen" - weg.de . /. mcweg.de -
Urteil vom 22.01.2010 (6 U 141/09)
Maßgebender Zeitpunkt der Beurteilung der Kennzeichnungskraft der Klagemarke ist nur dann der Tag der (letzten) mündlichen Verhandlung, wenn das angegriffene Zeichen keinen eigenen Schutz genießt. Bei Angriffen gegen eine eingetragene Marke bzw. ein Unternehmenskennzeichen kommt es insoweit auf den Tag der Markenanmeldung respektive den Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung als Unternehmensbezeichnung an (im Anschluss an BGH GRUR 2002, 544, 546 - „Bank 24“). Aus hohen Wachstumsraten in den ersten beiden Jahren nach Aufnahme der Unternehmenstätigkeit kann eine gesteigerte Kennzeichnungskraft allein nicht abgeleitet werden. Die Kennzeichnungskraft der Bezeichnung "weg.de" für ein Internet-Reisebüro ist von Hause aus schwach.
JurPC Web-Dok. 70/2010

OLG Hamm: Widerrufs- und Rückgaberecht und 40-Euro-Klausel
Urteil vom 05.01.2010 (4 U 197/09)
Im Grundsatz können beide Verbraucherrechte, sich vom Vertrag wieder zu lösen, nämlich sowohl das Widerrufsrecht wie auch das Rückgaberecht nebeneinander eingeräumt werden. Die Belehrung "Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben" ist nur deshalb falsch und verboten, weil es an einer entsprechenden allgemeinen Geschäftsbedingung fehlt, die dem Käufer diese Kosten zuvor auferlegt hat. Die Berufungsbegründung weist zu Recht darauf hin, dass die Antragsgegnerin schon allein durch eine entsprechende Aufnahme einer solchen Rücksendungskostenregelung in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus dem Verbot herauskommt.
JurPC Web-Dok. 61/2010

LG Köln: Zur Kostentragung im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen Unterlassung der Verwendung eines Lichtbildes bei eBay
Urteil vom 13.01.2010 (28 O 688/09)
Veranlassung zur Anrufung des Gerichts im Sinne von § 93 ZPO hat ein Beklagter gegeben, wenn sein Verhalten vor Prozessbeginn ohne Rücksicht auf Verschulden und materielle Rechtslage gegenüber dem Kläger so war, dass dieser annehmen musste, er werde ohne gerichtliches Verfahren nicht zu seinem Recht kommen. Geht es um einen im einstweiligen Verfügungsverfahren geltend gemachten Anspruch auf Unterlassung wegen Verletzung des Urheberrechts durch Verwendung eines geschützten Fotos im Rahmen einer eBay-Auktion, muss die Verfügungsklägerin annehmen, ohne Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht zu ihrem Recht zu kommen, wenn die Verfügungsbeklagte zunächst den Nachweis verlangt, dass die Verfügungsklägerin das ausschließliche Nutzungsrecht im Hinblick auf das Lichtbild inne hat.
JurPC Web-Dok. 65/2010

LG Köln: Kein Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung von Lichtbildern vom Haus in Verbindung mit der Nennung des Straßennamens und der Hausnummer
Urteil vom 13.01.2010 (28 O 578/09)
Die Kammer geht grundsätzlich davon aus, dass ein Eingriff in die Privatsphäre vorliegen kann, wenn Fotos von der Außenansicht eines Wohnhauses gegen deren Willen unter Namensnennung - oder gegebenenfalls anderer vergleichbarer, sie ohne weiteres für den Durchschnittsrezipienten individualisierbarer Merkmale - veröffentlicht oder verbreitet werden. Als derartiges individualisierendes Merkmal reicht jedoch nicht bereits die Angabe der Adresse des abgebildeten Hauses aus. Entscheidend für die Frage der Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist nämlich, ob der Betroffene nach den konkreten Gegebenheiten die begründete und für Dritte erkennbare Erwartung hegen darf, dass seine privaten Verhältnisse den Blicken der Öffentlichkeit entzogen bleiben und von ihr nicht zur Kenntnis genommen werden und ob durch die Veröffentlichung in diese so geschaffene Privatsphäre eingedrungen und das Recht der betroffenen Person auf Selbstbestimmung bei der Offenbarung ihrer persönlichen Lebensumstände beeinträchtigt wird. Allerdings liegt die Annahme einer Persönlichkeitsrechtsverletzung eher fern, wenn lediglich das Fotografieren der Außenansicht eines Grundstücks von einer allgemein zugänglichen Stelle aus und die Verbreitung solcher Fotos in Frage stehen, weil die Aufnahmen nur den ohnehin nach außen gewandten Bereich betreffen (hier angenommen).
JurPC Web-Dok. 66/2010

LG Köln: Abmahnkosten in Filesharing-Fällen (I)
Urteil vom 27.01.2010 (28 O 237/09)
Bei 1.026 online gestellten Titeln schätzt die Kammer den Streitwert unter Berücksichtigung der durch das Oberlandesgericht Köln dargestellten Kriterien in dem genannten Verfahren auf 50.000,00 € pro Klägerin. Insgesamt ist somit von einem Streitwert in Höhe von 200.000,00 € auszugehen. Hieraus ergibt sich, dass nach dem RVG eine Vergütung in Höhe von 2.360,80 € zzgl. Unkostenpauschale in Höhe von 20,00 €, insgesamt 2.380,80 € geschuldet ist.
JurPC Web-Dok. 67/2010

LG Köln: Abmahnkosten in Filesharing-Fällen (II)
Urteil vom 27.01.2010 (28 O 241/09)
Bei einer Zahl von 543 im Rahmen des Filesharing öffentlich zugänglich gemachten Titeln schätzt die Kammer den Streitwert unter Berücksichtigung der durch das Oberlandesgericht Köln dargestellten Kriterien auf 40.000,00 € pro Klägerin. Dabei hat die Kammer insbesondere berücksichtigt, dass die Zahl der öffentlich zugänglich gemachten Titel unterhalb der durch das OLG Köln zu beurteilenden Menge lag. Eine lineare Berechnung scheidet dennoch aus, da hierbei das individuelle Interesse der Klägerin an der Unterlassung nicht hinreichend und für jeden Einzelfall ausreichend berücksichtigt werden kann. Insgesamt ist somit von einem Streitwert in Höhe von 160.000,00 € auszugehen. Hieraus ergibt sich, dass nach dem RVG eine Vergütung in Höhe von 2.160,60 € zzgl. Unkostenpauschale in Höhe von 20,00 €, insgesamt 2.180,60 € geschuldet wird.
JurPC Web-Dok. 68/2010

Marcus Hirschfelder: Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler - eine Erwiderung auf Hansen, GRUR Int. 2009, 799
Der Autor nimmt zu Fragen des Zweitveröffentlichungsrechts für Urheber Stellung. Die Normierung eines Zweitveröffentlichungsrechts für Urheber ist nach Ansicht des Autors richtigerweise an rechtlichen Bedenken der Bundesregierung gescheitert.
JurPC Web-Dok. 62/2010

Veranstaltungshinweis: Sichere Identitäten, Daten und Dienste
JurPC veröffentlicht das Tagungsprogramm des a-i3/BSI-Symposiums 2010, das am 27./28.04. in Bochum stattfindet.
JurPC Web-Dok. 64/2010

EuGH: Vertragsverletzungsverfahren gegen Bundesrepublik Deutschland wegen Organisation des Datenschutzes
Urteil vom 09.03.2010 (C-518/07)
Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 28 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr verstoßen, indem sie die für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nichtöffentliche Stellen und öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen zuständigen Kontrollstellen in den Bundesländern staatlicher Aufsicht unterstellt und damit das Erfordernis, dass diese Stellen ihre Aufgaben "in völliger Unabhängigkeit" wahrnehmen, falsch umgesetzt hat.
JurPC Web-Dok. 63/2010

BGH: AIDA/AIDU
Urteil vom 29.07.2009 (I ZR 102/07)
Der Grundsatz, dass eine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher oder schrift-bildlicher Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Zeichen wegen eines ohne weiteres erkennbaren eindeutigen Begriffsinhalts zu verneinen sein kann, gilt auch dann, wenn nur das Klagezeichen über einen solchen Bedeutungsgehalt verfügt.
JurPC Web-Dok. 57/2010

OLG Köln: "Weißbierglas mit Fußballkugel" – Urheberrechtlicher Schutz eines Bierglases
Urteil vom 14.10.2009 (6 U 115/09)
Ein Bierglas ist nicht schon dann ein Werk der angewandten Kunst, wenn es als erstes einen in das Glas integrierten Fußball sichtbar macht, sondern nur dann, wenn bei der Verwirklichung dieser Idee ein Gesamtbild entsteht, das auf den Betrachter eine ästhetische Wirkung erzeugt. Eine unzulässige unfreie Bearbeitung (§ 23 S. 1 UrhG) liegt nur vor, wenn dass zweitgeschaffene Produkt die künstlerischen Züge des Erstwerkes nachahmt, die diesem seine schutzfähige Prägung verleihen. Die fremde Idee, einen Fußball in ein Weißbierglas oberhalb dessen Standfußes einzufügen, kann daher im Grundsatz aufgegriffen werden.
JurPC Web-Dok. 58/2010

OLG Hamm: Kritische Äußerungen in redaktionellem Beitrag als Wettbewerbsverletzung
Urteil vom 28.01.2010 (4 U 157/09)
Das Einstellen eines redaktionellen Beitrags auf einer Verkaufsplattform in der Rubrik "Testberichte und Ratgeber", in dem zur "Vorsicht bei Matratzen-Schnäppchen zum Halben Preis" aufgerufen wird und in dem auf "schwarze Schafe" im Bereich des Matratzenhandels und deren Arbeitsweise hingewiesen wird, rechtfertigt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung und verpflichtet zur Erstattung der Abmahnkosten und zum Schadensersatz.
JurPC Web-Dok. 60/2010

LG Köln: Kein Beschwerderecht des beteiligten Anschlussinhabers im Verfahren nach § 101 UrhG
Beschluss vom 03.02.2010 (9 OH 2035/09)
Das nach § 101 UrhG erforderliche gewerbliche Ausmaß ergibt sich aus der Schwere der Rechtsverletzung, wenn eine umfangreiche Datei in Form eines Films vor bzw. unmittelbar nach Veröffentlichung in Deutschland öffentlich zugänglich gemacht wurde. Nach einer Entscheidung des OLG Köln steht dem nicht beteiligten Anschlussinhaber kein Beschwerderecht zu. Die in diesem Verfahren getroffene Anordnung setzt lediglich die Feststellung voraus, dass über einen Internet-Anschluss, dem eine bestimmte IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war, eine offensichtliche Rechtsverletzung begangen wurde, nicht aber die Feststellung, dass diese Rechtsverletzung von einer bestimmten Person begangen wurde (OLG Köln, Beschl. v. 05.05.2009 - 6 W 39/09).
JurPC Web-Dok. 59/2010

Ines M. Hassemer: Der so genannte Hackerparagraph § 202 c StGB - Strafrechtliche IT-Risiken in Unternehmen
Die Autorin nimmt zur Entstehungsgeschichte und zu den wesentlichen Rechtsproblemen des § 202 c StGB n.F. Stellung, der das Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten unter Strafe stellt.
JurPC Web-Dok. 51/2010

Bundesverfassungsgericht: Vorratsdatenspeicherung in der bisherigen Form verfassungswidrig
Urteil vom 02.03.2010 (1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, BvR 586/08)
Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (ABl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die gesetzliche Ausgestaltung einer solchen Datenspeicherung dem besonderen Gewicht des mit der Speicherung verbundenen Grundrechtseingriffs angemessen Rechnung trägt. Erforderlich sind hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtsschutzes.
JurPC Web-Dok. 52/2010

BGH: Elektronische Einreichung bestimmender Schriftsätze nur mit qualifizierter elektronischer Signatur
Beschluss vom 14.01.2010 (VII ZB 112/08)
§ 130 a Abs. 1 Satz 2 ZPO enthält für bestimmende Schriftsätze nicht nur eine Ordnungsvorschrift; diese müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
JurPC Web-Dok. 53/2010

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: Gezieltes Aufrufen und Betrachten kinderpornografischer Dateien ist strafbar
Urteil vom 15.02.2010 (2 - 27/09 (REV))
Ein nach gezieltem Aufruf erfolgtes Betrachten von Bild- und Videodateien kinderpornografischen Inhalts auf dem Computerbildschirm erfüllt den Straftatbestand des § 184 b Abs. 4 S. 1 StGB sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht. Die Auslegung des Begriffes "Besitz", die bereits das gezielte Suchen und Herunterladen kinderpornographischer Dateien in den flüchtigen Arbeitsspeicher zum Zweck des bloßen Betrachtens erfasst, überschreitet nicht die Grenzen des Wortsinns und verstößt damit nicht gegen den im Strafrecht geltenden Bestimmtheitsgrundsatz und das daraus folgende Analogieverbot.
JurPC Web-Dok. 54/2010

OLG Köln: "Die Fachpresse ist begeistert" - Werbung mit Testergebnissen
Urteil vom 18.12.2009 (6 U 60/09)
Der Telekommunikationsdienstleister, der mitteilt, er liege nach dem Messergebnis einer Fachzeitschrift "im Deutschland-Durchschnitt und über alle Anschluss-Geschwindigkeiten hinweg … vorn", wirbt irreführend, wenn er mit seinem Angebot nur in einigen städtisch strukturierten Ballungsregionen vertreten ist. Wer als Kabelbetreiber ein Testergebnis (zutreffend) wiedergibt wonach die Kabelbetreiber "neben den günstigsten Preisen auch die schnellsten Leitungen" hatten erweckt den Eindruck auch selbst dieser Spitzengruppe anzugehören wenn in der werblichen Darstellung das eigene getestete Produkt unmittelbar neben dem Testzitat abgebildet wird. Greift eine Werbemaßnahme Tests verschiedener Fachzeitschriften auf ist sie zur Irreführung geeignet wenn sie das positive Testergebnis einer Zeitschrift in einem bestimmten Einzelpunkt - hier: Reaktionszeiten (gering) - herausgreift das relevant schlechtere Ergebnis in einer der anderen genannten Blätter aber unerwähnt lässt.
JurPC Web-Dok. 55/2010

OLG Köln: "Zusammenbruch bei Dieter Bohlen" - Zur Zulässigkeit der Verwendung von fremdem Sendematerial
Urteil vom 30.10.2009 (6 U 100/09)
Der Zusammenbruch eines Kandidaten während eines Castings der Sendereihe "Deutschland sucht den Superstar" kann auch zwei Tage nach der erstmaligen Ausstrahlung der Aufzeichnung ein "Tagesereignis" i.S. des § 50 UrhG sein. Der Anwendungsbereich des § 50 UrhG ist grundsätzlich eröffnet, wenn die aus der Sendung eines Dritten verwendeten Ausschnitte nur als Beleg und Anschauungsmaterial für das im eigenen Beitrag kritisierte Verhalten eines bestimmten Jurymitglieds dienen. Der Umstand, dass das fremde Sendematerial zeitlich mehr als die Hälfte des Berichtes ausmacht, schließt die Zulässigkeit von dessen Verwendung nicht notwendig aus.
JurPC Web-Dok. 56/2010

Alexander Konzelmann: RECHTSINFORMATIK: Tagungsbericht IRIS 2010
Der Autor berichtet für JurPC über das 13. internationale Rechtsinformatik-Symposion IRIS 2010, das vom 25. bis 27. Februar 2010 in Salzburg stattfand.
JurPC Web-Dok. 50/2010

BGH: "Kräutertee"
Urteil vom 21.01.2010 (I ZR 47/09)
Ein Wettbewerbsverband, der den Schuldner nach einer selbst ausgesprochenen, ohne Reaktion gebliebenen ersten Abmahnung ein zweites Mal von einem Rechtsanwalt abmahnen lässt, kann die Kosten dieser zweiten Abmahnung nicht erstattet verlangen (Abgrenzung von BGHZ 52, 393, 400 - Fotowettbewerb).
JurPC Web-Dok. 45/2010

BGH: FIFA-WM-Gewinnspiel
Urteil vom 09.07.2009 (I ZR 64/07)
Die Vorschrift des § 4 Nr. 5 UWG ist mit der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken vereinbar. Bei Gewinnspielen muss der Verbraucher Gelegenheit haben, sich vor seiner Teilnahmehandlung umfassend über die Teilnahmebedingungen zu informieren; unerwartete Beschränkungen oder sonstige überraschende Teilnahmebedingungen müssen stets schon unmittelbar in der Werbung offenbart werden. Ist die Teilnahme des Verbrauchers an einem Gewinnspiel noch nicht ohne Weiteres - etwa aufgrund der Angabe einer Rufnummer - möglich, kann es in der Fernsehwerbung genügen, für die Teilnahmebedingungen auf eine Internetseite oder im Handel erhältliche Teilnahmekarten zu verweisen; der Hinweis muss so gestaltet sein, dass er vom Verbraucher ohne Schwierigkeiten erfasst werden kann (Fortführung von BGH, Urt. v. 11.3.2009 - I ZR 194/06, GRUR 2009, 1064 Tz. 37, 42 = WRP 2009, 1229 - Geld-zurück-Garantie II).
JurPC Web-Dok. 46/2010

BGH: Schubladenverfügung
Urteil vom 07.10.2009 (I ZR 216/07)
Ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG besteht nur für eine Abmahnung, die vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ausgesprochen wird. Für eine Abmahnung, die erst nach Erlass einer Verbotsverfügung ausgesprochen wird, ergibt sich ein Aufwendungsersatzanspruch auch nicht aus Geschäftsführung ohne Auftrag.
JurPC Web-Dok. 47/2010

VG Hamburg: Zur Rundfunkgebührenpflicht einer GbR für internetfähigen PC
Urteil vom 28.01.2010 (3 K 2366/08)
§ 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV sieht eine Gebührenbefreiung für internetfähige PCs im nicht-privaten Bereich auch dann vor, wenn das auf einem Grundstück bereits vorhandene herkömmliche Rundfunkgerät im ausschließlich privaten Bereich bereitgehalten wird. Eine Personenidentität i.S.v. § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV besteht auch dann, wenn das herkömmliche Rundfunkempfangsgerät von denjenigen Personen bereitgehalten wird, die auf dem gleichen Grundstück in der Rechtsform einer GbR ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät im nicht-privaten Bereich betreiben.
JurPC Web-Dok. 48/2010

VG Hamburg: Ausschluss der Gebührenfreiheit für Autoradiogerät eines Selbstständigen, der den Pkw für Fahrten von und zur Arbeit nutzt
Urteil vom 02.02.2010 (10 K 736/09)
Benutzt ein niedergelassener Arzt sein mit einem Radio ausgestattetes Fahrzeug für die Fahrten zwischen seiner Wohnung und seiner Praxis, so führt dies zum Ausschluss der Gebührenbefreiung nach § 5 Abs 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV, da dies eine Nutzug zu einer "anderen selbständigen Erwerbstätigkeit" im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 RGebStV a. F. bzw. zu "anderen als privaten Zwecken" im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 RGebStV n.F.
JurPC Web-Dok. 49/2010

Hajo Rauschhofer: Beweismittelbeschaffung bei Softwareverletzung
Der Autor erörtert Möglichkeiten der Beweismittelbeschaffung bei unrechtmäßiger Übernahme von Softwarekonzepten bzw. -programmcode. Dabei geht der Autor anhand eines Praxisbeispiels insbesondere auch auf das Verfahren nach § 101a UrhG ein und untersucht mögliche Antragsvarianten in gerichtlichen Auseinandersetzungen.
JurPC Web-Dok. 44/2010

Bundesverfassungsgericht: Verfassungsbeschwerde gegen § 97a UrhG nicht angenommen
Beschluss vom 20.01.2010 (1 BvR 2062/09)
Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen eine gesetzliche Vorschrift (hier: § 97a UrhG), so muss der Beschwerdeführer ausreichend substantiiert geltend machen, durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar verletzt zu sein. Der Umstand allein, dass der Beschwerdeführer als "Powerseller" bei eBay oftmals mit Urheberrechtsverletzungen im Hinblick auf seine Fotografien konfrontiert ist, impliziert keine konkrete Betroffenheit im Hinblick auf die angegriffene Vorschrift. Es genügt für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde nicht, dass eine angegriffene Norm objektiv, das heißt nach Struktur und Inhalt geeignet ist, Grundrechtspositionen zum Nachteil des Beschwerdeführers zu verändern. Ein Rechtsschutzinteresse in Bezug auf eine gegenwärtige Betroffenheit ist auch nicht schon deswegen zu bejahen, weil der Beschwerdeführer potentiell durch die Gesetzesnovelle betroffen sein kann. Der Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet den Beschwerdeführer ferner, vor einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich die Fachgerichte mit seinem Anliegen zu befassen. Das gilt unabhängig davon, ob das Gesetz einen Auslegungs- oder Entscheidungsspielraum offenlässt oder ob ein solcher Spielraum fehlt.
JurPC Web-Dok. 39/2010

BGH: Zum Schutz der Meinungsfreiheit bei Verbreitung fremder Äußerungen in einem Interview
Urteil vom 17.11.2009 (VI ZR 226/08)
Ein Zu-Eigen-Machen liegt regelmäßig vor, wenn die fremde Äußerung so in den eigenen Gedankengang eingefügt wird, dass die gesamte Äußerung als eigene erscheint oder auch im Rahmen eines Interviews eigene Tatsachenbehauptungen des Fragenden in den Raum gestellt werden, neben denen die Antworten des Interviewten nur noch als Beleg für die Richtigkeit wirken. Auch undistanziert wiedergegebene Äußerungen Dritter können zwar dem Verbreiter zugerechnet werden, wenn er sie sich zu Eigen gemacht hat. Ob dies der Fall ist, ist jedoch mit der im Interesse der Meinungsfreiheit und zum Schutz der Presse gebotenen Zurückhaltung zu prüfen. Schon aus der äußeren Form der Veröffentlichung kann sich ergeben, dass lediglich eine fremde Äußerung ohne eigene Wertung oder Stellungnahme mitgeteilt wird. Dies ist beispielsweise beim Abdruck einer Presseschau der Fall. Entsprechendes gilt für die Veröffentlichung eines klassisch in Frage und Antwort gegliederten Interviews. Jedenfalls macht sich ein Presseorgan die ehrenrührige Äußerung eines Dritten in einem Interview nicht schon mit deren Verbreitung dadurch zu Eigen, dass es sich nicht ausdrücklich davon distanziert.
JurPC Web-Dok. 42/2010

BGH: Kamerakauf im Internet
Urteil vom 16.07.2009 (I ZR 50/07)
Dass der Verbraucher beim Aufruf des virtuellen Warenkorbs und vor Eingabe seiner persönlichen Daten über die Versandkosten sowie darüber informiert wird, dass die Mehrwertsteuer in dem angegebenen Endpreis enthalten ist, genügt den Anforderungen des § 1 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 6 PAngV alleine nicht. Wer Verbrauchern im Internet Waren zum Abschluss eines Fernabsatzvertrags i.S. des § 312b BGB anbietet, ist bei einer Werbung unter Angabe von Preisen verpflichtet, zusätzlich zur Angabe der Endpreise i.S. des § 1 Abs. 1 PAngV die in § 1 Abs. 2 PAngV geforderten Angaben zu machen. Sie hat deshalb anzugeben, dass die geforderten Preise die Umsatzsteuer enthalten (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 PAngV) und ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PAngV). Die Art und Weise, wie die Hinweise gemäß § 1 Abs. 2 PAngV zu geben sind, richtet sich nach § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV. Die erforderlichen Informationen dürfen dem Verbraucher nicht erst gegeben werden, wenn er den Bestellvorgang durch Einlegen der Ware in den virtuellen Warenkorb bereits eingeleitet hat.
JurPC Web-Dok. 41/2010

BGH: EIFEL-ZEITUNG
Urteil vom 18.06.2009 (I ZR 47/07)
Der Schutz eines Werktitels nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG setzt einen befugten Gebrauch voraus. Ein befugter Gebrauch liegt im Verhältnis zwischen Titelgläubiger und -schuldner nicht vor, solange die Benutzung des Werktitels dem Titelschuldner durch ein vollstreckbares Unterlassungsgebot verboten ist. In der Verwendung eines Domainnamens kann eine Benutzung als Werktitel liegen, wenn der Verkehr in dem Domainnamen ein Zeichen zur Unterscheidung eines Werks von einem anderen sieht.
JurPC Web-Dok. 40/2010

OVG Lüneburg: Verfassungsmäßigkeit der Gebührenpflicht für Rundfunkgeräte in Zweitwohnungen
Beschluss vom 27.01.2010 (4 LC 7/08)
Die Gebührenpflicht auch für die Rundfunkgeräte, die in aus beruflichen Gründen gehaltenen Zweitwohnungen verheirateter Rundfunkteilnehmer zum Empfang bereit gehalten werden, und § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV, der die Gebührenfreiheit für sogenannte Zweitgeräte in privaten Haushalten regelt, sind verfassungsgemäß.
JurPC Web-Dok. 43/2010

BGH: Berichterstattung über einen Mordfall in einem Online-Archiv
Urteil vom 15.12.2009 (VI ZR 227/08)
Die Frage, ob eine Rundfunkanstalt nicht mehr aktuelle Rundfunkbeiträge, in denen ein verurteilter Straftäter namentlich genannt wird, in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil ihres Internetportals ("Online-Archiv") weiterhin zum Abruf bereit halten darf, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Straftäters mit dem Recht der Rundfunkanstalt auf Meinungs- und Medienfreiheit zu entscheiden. Dabei fließt zugunsten der Rundfunkanstalt mit erheblichem Gewicht in die Abwägung ein, dass die Veröffentlichung der Meldung ursprünglich zulässig war, die Meldung nur durch gezielte Suche auffindbar ist und erkennen lässt, dass es sich um eine frühere Berichterstattung handelt.
JurPC Web-Dok. 37/2010

BGH: "HappyDigits"
Urteil vom 11.11.2009 (VIII ZR 12/08)
Der BGH überprüfte einzelne AGB-Klauseln von "HappyDigits" im Rahmen der Inhaltskontrolle und stellte insbesondere die Unvereinbarkeit der bezüglich der Zustimmung zur Datenerhebung verwendeten Klausel "Sind Sie nicht einverstanden, streichen Sie die Klausel" mit dem geltenden Datenschutzrecht fest.
JurPC Web-Dok. 38/2010

EFTA-Court: Concept of a "durable medium"
Judgement of 27/01/2010 (E-4/09)
Nachdem JurPC in der letzten Ausgabe die deutschsprachige Version des Urteils veröffentlicht hatte, folgt nun die englischsprachige Fassung.
JurPC Web-Dok. 36/2010

OLG Stuttgart: Erstellung einer XML-Datei gebührenfreies Nebengeschäft eines Notars
Beschluss vom 26.01.2010 (8 W 282/09)
Für die Erstellung einer Strukturdatei (XML-Datei) im Rahmen der aus der Beurkundung eines Verschmelzungsvertrages folgenden Handelsregisteranmeldung ist keine gesonderte Gebühr nach §§ 32, 147 Abs. 2 KostO zu erheben. Es handelt sich hierbei um ein gebührenfreies Nebengeschäft im Sinne der §§ 35, 147 Abs. 3 KostO.
JurPC Web-Dok. 35/2010

OLG Stuttgart: Video-Überwachung auf Autobahnen
Beschluss vom 29.01.2010 (4 Ss 1525/09)
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfGE 65, 1) steht der Anwendung des Video-Brücken-Abstandsmessverfahrens ViBrAM-BAMAS, welches die Polizei in Baden-Württemberg zur Überwachung des Sicherheitsabstandes insbesondere auf Autobahnen verwendet, nicht entgegen. Rechtsgrundlage für die Fertigung von Videobildern zur Identifizierung des Betroffenen ist § 100 h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG.
JurPC Web-Dok. 34/2010

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: Garantieerklärung im Rahmen eines Verkaufes über eBay
Urteil vom 26.11.2009 (3 U 23/09)
§ 477 Abs. 1 BGB, der Anforderungen an Abfassung und Inhalt einer Garantieerklärung im Sinne des § 443 BGB enthält, ist jedenfalls auch dazu bestimmt, gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG im Interesse der Mitbewerber und Verbraucher das Marktverhalten zu regeln. Beinhaltet das im Rahmen der Internet-Auktions-Plattform Ebay abgegebene rechtsgeschäftlich bindende Verkaufsangebot eine unselbständige Garantie, so muss Abfassung und Inhalt des Verkaufsangebots § 477 BGB genügen.
JurPC Web-Dok. 29/2010

OLG Hamm: Erstattung der Kosten für eine Gegenabmahnung
Urteil vom 03.12.2009 (4 U 149/09)
Die Erstattung von Kosten für eine Gegenabmahnung kann im Regelfall selbst bei einer unberechtigten Abmahnung nicht verlangt werden.
JurPC Web-Dok. 32/2010

OLG Hamm: Falsche Behauptungen unter Mitbewerbern
Urteil vom 24.09.2009 (4 U 89/09)
Eine "Anschwärzung" nach § 4 Nr. 8 UWG geht grundsätzlich einer Behinderung nach § 4 Nr. 10 UWG vor. Eine Anschwärzung liegt vor, wenn jemand über ein Unternehmen falsche Tatsachen behauptet hat, die geeignet sind, den Betrieb und dessen Kredit zu schädigen, indem gegenüber den Kunden die Einstellung des Geschäftsbetriebs S und die Fortsetzung des Geschäfts in der X verkündet wird. Mitbewerber i.S.d. UWG kann auch sein, wer sich erst anschickt, auf einem bestimmten Markt tätig zu werden, und somit nur potentieller Mitbewerber ist, wobei dabei die bloß abstrakte Möglichkeit eines Marktzutritts nicht ausreicht. Voraussetzung für einen Widerrufsanspruch als Unterfall des Beseitigungsanspruchs nach § 8 Abs. 1 UWG ist das Fortbestehen eines rechtswidrigen Störungszustandes, wobei die unwahre Behauptung eine Quelle sich ständig erneuernder Störungen darstellen muss. Sie muss noch "im Raume stehen" und Dritte in ihrem Marktverhalten beeinflussen können. So entfällt der Störungszustand etwa, wenn die Behauptung wegen Zeitablaufs im Bewusstsein des Publikums nicht mehr vorhanden ist.
JurPC Web-Dok. 33/2010

LG Mannheim: Ersatz der Anwaltskosten bei sog. Abo-Fallen
Urteil vom 14.01.2010 (10 S 53/09)
Ist auf einer Internetseite für Programmdownloads auf den ersten Seiten kein Hinweis auf Kosten ersichtlich und handelt es sich um Programme, die anderweitig legal kostenlos herunter geladen werden können, erscheint eine Kostenpflicht fern liegend. Wird dem Nutzer auf diese Weise suggeriert, dass er jedenfalls einen Teil des betreffenden Internetangebots kostenlos erhalten kann und ist in der Anmeldemaske ein Hinweis auf die Kosten einer Anmeldung jedenfalls nicht so leicht erkennbar und gut wahrnehmbar, dass der Durchschnittsverbraucher über die entstehenden Kosten ohne weiteres informiert wird, kommt ein Vertrag über eine kostenpflichtige Dienstleistung wegen Dissenses (§ 155 BGB) nicht zustande. Ist dem Anbieter einer derartigen Internetdienstleistung aufgrund der unstreitigen Vielzahl von Verbraucherbeschwerden sein zumindest missverständliches Angebot bewusst und lässt er seine Forderung sofort fallen, nachdem sich die Gegenseite mit anwaltlicher Hilfe zur Wehr gesetzt hat, liegt ein fahrlässiges Verhalten des Anbieters vor, das die Gegenseite dazu berechtigt, ihre der Höhe nach unstreitigen Anwaltskosten ersetzt zu verlangen.
JurPC Web-Dok. 31/2010

LG Bochum: Wettbewerbswidriges Verhalten im Rahmen von Verkäufen über eBay
Beschluss vom 20.04.2009 (I-14 O 92/09)
Das LG Bochum hatte in einem einstweiligen Verfügungsverfahren Gelegenheit zu einer ganzen Liste von wettbewerbsrechtlich relevanten Verstößen im Rahmen einer Verkaufstätigkeit über die Plattform eBay zu entscheiden. Die sich aus dem Beschlusstenor ergebende Liste gibt einen Überblick über wesentliche Gründe für Abmahnungen in diesem Bereich.
JurPC Web-Dok. 30/2010

Tagungshinweis - a-i3/BSI-Symposium 2010: Sichere Identitäten, Daten und Dienste - eCards, De-Mail, Cloud Computing, Patientendaten -
Die Redaktion weist auf eine Veranstaltung hin, die am 27./28.04.2010 in Bochum stattfindet.
JurPC Web-Dok. 28/2010

EFTA-Gerichtshof: Internet-Website als "dauerhafter Datenträger"
Urteil vom 27.01.2010 (E-4/09)
Damit eine Internet-Website als "dauerhafter Datenträger" im Sinne von Artikel 2 Nummer 12 der Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung eingestuft werden kann, muss sie es dem Verbraucher ermöglichen, die in Artikel 12 der Richtlinie genannten Informationen zu speichern. Damit eine Internet-Website als "dauerhafter Datenträger" eingestuft werden kann, muss sie es dem Verbraucher ermöglichen, die nach Artikel 12 der Richtlinie erforderlichen Informationen so zu speichern, dass diese während eines zum Zwecke der Information angemessenen Zeitraums abgerufen werden können, d. h. so lange, wie sie für den Verbraucher zur Wahrung seiner Interessen, die von seiner Beziehung zum Versicherungsvermittler herrühren, sachdienlich sind. Diese Frist kann die Zeit abdecken, während der Vertragsverhandlungen stattgefunden haben, auch wenn diese nicht den Abschluss eines Versicherungsvertrags zur Folge hatten, die Laufzeit eines abgeschlossenen Versicherungsvertrags und, soweit erforderlich, den Zeitraum nach Vertragsende. Damit eine Internet-Website als "dauerhafter Datenträger" eingestuft werden kann, muss sie die unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Informationen erlauben; d. h. die Informationen müssen so gespeichert werden, dass sie nicht einseitig vom Versicherungsvermittler geändert werden können. Für die Beantwortung der Frage, ob eine Internet-Website als "dauerhafter Datenträger" eingestuft werden kann, ist es unerheblich, ob der Verbraucher der Zurverfügungstellung der Informationen über das Internet ausdrücklich zugestimmt hat.
JurPC Web-Dok. 27/2010

BGH: Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei eBay-Verkäufen
Urteil vom 09.12.2009 (VIII ZR 219/08)
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in mit Verbrauchern über die Internethandelsplattform eBay zu schließenden Kaufverträgen verwendet werden, hält folgende Klausel der Inhaltskontrolle nicht stand: "[Der Verbraucher kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Monats durch Rücksendung der Ware zurückgeben.] Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung." Aus dem Erfordernis einer möglichst umfassenden, unmissverständlichen und aus dem Verständnis der Verbraucher eindeutigen Rückgabebelehrung lässt sich keine Pflicht ableiten, für jeden im Fernabsatz angebotenen Artikel gesondert anzugeben, ob dem Verbraucher insoweit ein Rückgaberecht zusteht. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vorgenannten Art hält folgende Klausel der Inhaltskontrolle nicht stand: "[Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggfs. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) heraus zu geben.] Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist."
JurPC Web-Dok. 25/2010

OLG Karlsruhe: Ausschluss des Vertriebs über eBay bei selektivem Vertriebssystem zulässig
Urteil vom 25.11.2009 (6 U 47/08)
Selektive Vertriebssysteme können zulässigerweise einen Ausschluss des Vertriebs über Auktionsplattformen wie eBay vorsehen. Selektive Vertriebssysteme, bei denen die Auswahl der zugelassenen Wiederverkäufer nicht an quantitative Beschränkungen, sondern an objektive Gesichtspunkte qualitativer Art anknüpft, sind unter bestimmten Voraussetzungen als ein mit Art. 81 Abs. 1 EGV vereinbarer Bestandteil des Wettbewerbs anzusehen, so dass es an einer Wettbewerbsbeschränkung fehlt. Erforderlich ist, dass sich die Kriterien für die Auswahl der Wiederverkäufer nach den Anforderungen des betreffenden Produkts richten und auf die fachliche Eignung des Wiederverkäufers und seines Personals und auf seine sachliche Ausstattung bezogen sind; sie müssen ferner einheitlich und diskriminierungsfrei angewandt werden. Ein selektives Vertriebssystem ist nicht nur im Fall von Luxusprodukten zulässig, die die "Aura des Exklusiven" umgibt, sondern ist auch z.B. für Schulranzen zulässig.
JurPC Web-Dok. 17/2010

OLG Köln: Sekundäre Darlegungsladt und Kontrollpflichten in Filesharing-Fällen
Urteil vom 23.12.2009 (6 U 101/09)
In Fällen des Zugänglichmachens von Musikdateien über Filesharing-Systeme trifft den in Anspruch genommenen Anschlussinhaber eine sekundäre Darlegungslast zur Angabe der Person, die nach seiner Kenntnis den Verstoß über den betreffenden Anschluss begangen haben kann. Zur Erfüllung der Kontrollpflichten gegenüber jugendlichen Kindern im Alter von 10 und 13 Jahren reicht es nicht aus, diesen gegenüber ein bloßes Verbot des Downloads von Dateien über das Internet auszusprechen. Sind die Kinder nämlich in der Lage, mit dem Computer umzugehen und im Internet zu surfen, sowie dessen Angebote zu nutzen, während die Eltern selbst von Computern wenig Kenntnisse besitzen, können die Kinder davon ausgehen, dass von Seiten der Eltern nicht die Gefahr von Kontrollen droht, weil diese die hierfür erforderlichen Kenntnisse nicht haben. Die Kinder mussten deswegen auch die Entdeckung ihrer Teilnahme an Tauschbörsen nicht befürchten. Damit stellte sich das elterliche Verbot als nicht von Sanktionen bedroht dar und die Kinder konnten unbeschränkt über den PC und den Internetzugang verfügen.
JurPC Web-Dok. 18/2010

OLG Düsseldorf: Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses und Haftung des Geschäftsführers für unerlaubte E-Mail Werbung
Urteil vom 24.11.2009 (I-20 U 137/09)
Ein Wettbewerbsverhältnis im Sinne des § 8 Abs. 1 UWG ist anzunehmen, wenn die Parteien sich um den gleichen Kundenkreis bemühen, auch wenn sie auf unterschiedlichen Vertriebsstufen aktiv sind. Für einen Verstoß durch unerlaubtes Versenden von Werbe-E.Mails haftet auch der Geschäftsführer eines Unternehmens, wenn er keine Maßnahmen ergreift, um die unlautere E-Mail-Werbung zu verhindern. Sofern Name, Anschrift, Rechtsform und vertretungsberechtigte Person eines Anbieters im Impressum nicht angegeben sind, stellt dies einen Verstoß gegen § 5 TMG und einen relevanten Wettbewerbsverstoß dar. Dass die Angaben nachträglich in irgendeiner Weise geändert worden sein mögen, beseitigt den Anspruch und insbesondere die Wiederholungsgefahr nicht.
JurPC Web-Dok. 21/2010

LG Dortmund: 40-Euro-Klausel bezüglich der Rücksendekosten bei eBay
Urteil vom 26.03.2009 (16 O 46/09)
Erforderlich für die Abwälzung der Rücksendekosten auf den Verbraucher ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher über die Rücksendekosten, andernfalls verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung der Kostentragungspflicht des Unternehmers auch bezüglich der Rücksendekosten. Sofern in der Widerrufsbelehrung ein entsprechender Passus aufgenommen worden ist, handelt es sich hierbei nicht um eine vertragliche Vereinbarung mit dem Verbraucher, da dies für den Verbraucher gerade auf Grund der ausdrücklichen Bezeichnung des Textes unter dem Begriff "Widerrufsbelehrung" und dem Unterpunkt "Kosten des Widerrufs" nicht erkennbar ist. Eine solche vertragliche Einbeziehung liegt vielmehr im Hinblick auf den Empfängerhorizont bezüglich einer - fehlerhaften und mithin sogar zusätzlich irreführenden - Erklärung des gesetzlichen Widerrufs nicht vor. Der Verbraucher hält die Belehrung vielmehr für eine gesetzliche Verpflichtung und wird somit in irreführender Weise nicht vor die Wahl gestellt, ob er mit dieser Regelung als Vertragsbestimmung im Sinne von § 305 a Abs. 2 BGB einverstanden ist oder nicht.
JurPC Web-Dok. 26/2010

BGH: Versandkosten bei Froogle
Urteil vom 16.07.2009 (I ZR 140/07)
Bei einer Werbung für Waren in Preisvergleichslisten einer Preissuchmaschine dürfen die zum Kaufpreis hinzukommenden Versandkosten nicht erst auf der eigenen Internetseite des Werbenden genannt werden, die mit dem Anklicken der Warenabbildung oder des Produktnamens erreicht werden kann.
JurPC Web-Dok. 24/2010

OLG Frankfurt a.M.: Auskunftsanspruch auf Zuruf
Beschluss vom 17.11.2009 (11 W 53/09)
Ein Rechtsinhaber, der einen Internet-Provider auf Auskunft gemäß § 101 UrhG in Anspruch nehmen will, kann von diesem nicht vorab verlagen, Verbindungsdaten auf Zuruf zu speichern.
JurPC Web-Dok. 22/2010

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrages mit höherrangigem Recht
Urteil vom 30.07.2009 (3 U 53/09)
Der dem Betrieb einer virtuellen Schnittstelle zum Zwecke der Weiterleitung im Internet generierter Spielaufträge an die staatseigene Lottogesellschaft dienende Geschäftsbesorgungsvertrag kann außerordentlich gekündigt werden, wenn sich der Betreiber der Schnittstelle weigert, eine den Erfordernissen des Glücksspielstaatsvertrags genügende Einspeisungspraxis sicherzustellen. Art. 4 Abs. 1 und 4 GlüStV sind mit der gemeinschaftsrechtlichen Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit (Art. 43, 49 EG) sowie mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) vereinbar.
JurPC Web-Dok. 20/2010

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg: "stadtwerke-uetersen.de"
Urteil vom 24.09.2009 (3 U 43/09)
Die Registrierung der Domain www.stadtwerke-uetersen.de stellt eine unberechtigte Anmaßung des Namens eines erst nach der Registrierung gegründeten namensgleichen kommunalen Versorgungsunternehmens dar, wenn sie lediglich dem Ziel dient, eine verkaufbare Vorratsdomain zu erlangen. Gibt der Domaininhaber an, "zu einem späteren Zeitpunkt die Geschichte der ehemaligen Stadtwerke im Internet" bzw. "Bauwerke der Stadt Uetersen" präsentieren zu wollen und ergibt sich aus der vorgerichtlichen Korrespondenz ein klares, auf die Veräußerung der Domain gerichtetes Erwerbsinteresse, so handelt es sich lediglich um vorgeschobene, die Namensanmaßung verschleiernde Zwecke.
JurPC Web-Dok. 19/2010

LG Hamburg: Rechtsmissbräuchliche Mehrfachabmahnung
Beschluss vom 19.01.2009 (327 O 13/09)
Besteht ein deutliches Missverhältnis zwischen dem bekannten Abmahngebaren eines Wettbewerbers und/oder der Anzahl der von diesem gerichtlich anhängig gemachten Verfahren und dem Umfang seiner eigentlichen gewerblichen Tätigkeit, so widerspricht das in Kauf genommene Kostenrisiko wegen der Durchsetzung von Ansprüchen, deren wirtschaftlicher Wert für den Wettbewerber schwer messbar, aber wegen des beschränkten Umfanges seiner gewerblichen Tätigkeit nur gering anzusetzen ist, jeder wirtschaftlichen Vernunft und lässt sich nur damit begründen, dass es dem Wettbewerber in Wahrheit darauf ankommt, in rechtsmissbräuchlicher Weise Gebührenerstattungsansprüche in hohem Umfang zu begründen.
JurPC Web-Dok. 23/2010

BGH: Kein mutmaßliches Einverständnis in E-Mail-Werbung
Beschluss vom 10.12.2009 - I ZR 201/07
Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG 2004 kann E-Mail-Werbung nicht durch ein mutmaßliches, sondern nur durch ein ausdrückliches oder konkludentes Einverständnis gerechtfertigt sein. Die bloße Angabe einer E-Mail-Kontaktadresse auf Internetseiten eines Gewerbetreibenden kann nicht als konkludente Einwilligung in E-Mail-Werbung gewertet werden.
JurPC Web-Dok. 13/2010

BGH: Widerrufsrecht auch bei nichtigem Fernabsatzvertrag
Urteil vom 25.11.2009 (VIII ZR 318/08)
Dem Verbraucher steht, sofern nicht Treu und Glauben (§ 242 BGB) etwas anderes gebieten, ein Widerrufsrecht nach § 312d BGB auch dann zu, wenn der Fernabsatzvertrag nichtig ist. Das Widerrufsrecht besteht auch bei einem wegen beiderseitiger Sittenwidrigkeit nichtigen Fernabsatzvertrag, der den Kauf eines Radarwarngeräts zum Gegenstand hat (Fortführung des Senatsurteils vom 23. Februar 2005 - VIII ZR 129/04, NJW 2005, 1490).
JurPC Web-Dok. 14/2010

OLG Frankfurt a.M.: Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke an elektronischen Leseplätzen von Bibliotheken unzulässig
Urteil vom 24.11.2009 (11 U 40/09)
Den Befugnissen aus § 52 b UrhG steht nur eine bereits erfolgte vertragliche Regelung entgegen; ein bloßes Vertragsangebot genügt nicht. § 52 b UrhG begründet eine Annex-Berechtigung für Bibliotheken zur Herstellung eines digitalen Vervielfältigungsstücks. Die Schrankenregelung des § 52 b UrhG erlaubt nicht, elektronische Leseplätze so einzurichten, dass deren Nutzer die Möglichkeit zu einer Vervielfältigung der zugänglich gemachten Werke haben.
JurPC Web-Dok. 15/2010

LG Arnsberg: Keine Schriftlichkeit einer richterlichen Entscheidung bei Einsetzen von Blattzahlen oder Zeichen in ein Formular
Beschluss vom 25.11.2009 (2 Qs 84/09)
Den gesetzlichen Anforderungen an die Schriftlichkeit einer außerhalb einer getroffenen richterlichen Entscheidung wird nicht dadurch Genüge getan, dass der Richter in ein Formular oder ein von ihm gefertigtes unvollständiges Schriftstück Blattzahlen, Klammern oder Kreuzzeichen einsetzt, mit denen er auf in den Akten befindliche Textpassagen Bezug nimmt. Die Geschäftsstelle ist nicht befugt, erstmals ein Schriftstück herzustellen, das die äußere Form eines richterlichen Beschlusses hat, indem Textpassagen für das "einrücken wie Bl. ..." eingefügt werden. Eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift hat die Urschrift wortgetreu und richtig, also nur so, wie sie erstellt wurde, wiederzugeben.
JurPC Web-Dok. 16/2010

LG Köln: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines Sendebeitrags im Internet
Urteil vom 04.11.2009 (28 O 251/09)
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt Elemente der Persönlichkeit, die nicht Gegenstand besonderer Freiheitsgarantien sind, aber diesen in ihrer konstituierenden Bedeutung für die Persönlichkeit nicht nachstehen. Dazu gehört auch die soziale Anerkennung des Einzelnen. Aus diesem Grund umfasst das allgemeine Persönlichkeitsrecht den Schutz vor Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf sein Bild in der Öffentlichkeit auszuwirken. Derartige Äußerungen gefährden die von Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete freie Entfaltung der Persönlichkeit, weil sie das Ansehen des Einzelnen schmälern, seine sozialen Kontakte schwächen und infolgedessen sein Selbstwertgefühl untergraben können. Allerdings reicht der Schutz dieses Grundrechts nicht so weit, dass es dem Einzelnen einen Anspruch darauf verliehe, in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie er sich selber sieht oder von anderen gesehen werden möchte. Jedenfalls wird er aber vor verfälschenden oder entstellenden Darstellungen seiner Person geschützt, die von nicht ganz unerheblicher Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung sind (dies wurde vorliegend verneint).
JurPC Web-Dok. 12/2010

Simon Apel: Tagungsbericht: "Common Principles of European Intellectual Property Law" Internationale Tagung an der Universität Bayreuth, 20./21. November 2009
Der Autor berichtet für JurPC über die internationale Tagung in Bayreuth, die sich mit den gemeinsamen Prinzipien des Schutzes des geistigen Eigentums in Europa befasste.
JurPC Web-Dok. 11/2010

LG Bonn: Wettbewerbswidrigkeit des Versendens von Werbemails auch bei nur versehentlicher Versendung Urteil vom 08.09.2009 (11 O 56/09)
Zwar hat der Bundesgerichtshof in jüngerer Zeit bei versehentlichen Vertragsverletzungen eine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziffer 1. UWG verneint. Dem lagen aber besondere Sachverhaltskonstellationen zugrunde, die eine enge Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruches erforderten. Anders als die versehentliche Verletzung von Pflichten aus einem zwischen zwei Wettbewerbern im Bereich der Telekommunikationsdienstleistungen geschlossenen Vertrag, deren Auswirkung nur unter besonderen Umständen als unlautere (gezielte) Behinderung des Mitbewerbers im Sinne von § 4 Ziffer 10. UWG eingestuft werden kann, erfasst der vorliegende Fall einer Werbemail an einen Geschäftskunden ohne die in § 7 Abs. 3 Ziffer 4 UWG vorgesehenen Hinweise eine klassische Werbemaßnahme gegenüber einem Geschäftskunden. Eine einschränkende Auslegung des weitgefassten Begriffs der geschäftlichen Handlung in § 2 Abs. 1 Ziffer 1. UWG n. F. ist in diesem Fall nicht geboten, sondern würde im Ergebnis zu einer mit dem Schutzzweck des UWG nicht zu vereinbarenden Privilegierung großer Unternehmen, die sich aufwendiger technischer Werbemittel bedienen, führen. Vielmehr ist an dem auch § 8 Abs. 2 UWG zugrundeliegenden Rechtsgedanken, dass die arbeitsteilige Organisation eines Unternehmens dessen Verantwortung für das Verhalten im Wettbewerb nicht beseitigen soll, festzuhalten.
JurPC Web-Dok. 9/2010

LG Düsseldorf: Störerhaftung des Anschlussinhabers in Filesharing-Fällen auch für Besucher der Wohnung
Urteil vom 26.08.2009 (12 O 594/07)
Die Kammer vermag schon der von einigen Instanzgerichten vertretenen Auffassung, der Anschlussinhaber sei zu einer verdachtsunabhängigen Prüfung und Überwachung volljähriger Haushaltsangehöriger grundsätzlich nicht verpflichtet, nicht beizutreten. Dies muss erst recht für bloße Besucher gelten, also für Personen, die sich nur vorübergehend im Haushalt des Anschlussinhabers aufhalten. Dem Beklagten als Inhaber des Internet- Zuganges wird nichts Unzumutbares abverlangt, wenn man eine Pflicht dahingehend annimmt, dass er vor der mit seinem Willen erfolgenden Nutzung seines Internet-Zuganges die betroffenen Personen zumindest auffordert, Urheberrechtsverletzungen mittels seines Computers und/oder Internetzuganges zu unterlassen. Denkbar wäre, wie schon erwähnt, auch, dass er die Nutzung seines Computers und/oder Internet-Zuganges nur mittels eines eigenen Passwortes des konkreten Benutzers gestattet, nicht aber die Nutzung über sein Passwort. Da er aber derjenige ist, der eine neue Gefahrenquelle geschaffen hat, die nur er überwachen kann, und er es Dritten ermöglicht hat, sich durch Nutzung seines Passwortes hinter seiner Person zu verstecken und im Schutze der von ihm geschaffenen Anonymität jedenfalls zunächst einmal ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Urheberrechtsverletzungen begehen zu können, erscheint es gerechtfertigt ihm auch das Verhalten von Besuchern zuzurechnen.
JurPC Web-Dok. 6/2010

LG Köln: Schadensersatzansprüche bei Verletzung des Urheberrechts an Werbetexten für Filme
Urteil vom 23.09.2009 (28 O 250/09)
Die Sprachgestaltung von Werbetexten ist geschützt, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe vorliegt. Für die Schutzfähigkeit der verwendeten Texte kommt es sowohl auf Art und Umfang des Textes an; ist der Stoff des Sprachwerks frei erfunden, so erlangt es eher Urheberschutz als solche Texte, bei denen der Stoff durch organisatorische Zwecke oder wissenschaftliche und andere Themen vorgegeben ist, denn dort fehlt der im fraglichen wissenschaftlichen oder sonstigen Fachbereich üblichen Ausdrucksweise vielfach die urheberrechtsschutzfähige eigenschöpferische Prägung. Je länger ein Text ist, desto größer ist der ihm zu Grunde liegende Spielraum für eine individuelle Wortwahl und Gedankenführung. Ein längerer Text ist daher eher schutzfähig als ein kurzer Slogan. Bei längeren Werbetexten vergrößert sich der Gestaltungsspielraum, so dass hier Urheberrechtsschutz eher in Betracht kommt, da der Text dann in seiner optischen und sprachlichen Gestaltung oftmals individuell ausgeprägt ist.
JurPC Web-Dok. 7/2010

LG Köln: Ordnungsgeldverhängung nach Verstoß gegen Verbot des Bewerbens von Glücksspielen/Sportwetten
Beschluss vom 08.10.2009 (31 O 605/04 SH II)
Ist einem Anbieter im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland das Anbieten und/oder Bewerben von Glücksspielen und/oder Sportwetten ohne behördliche Erlaubnis verboten worden, verstößt der Anbieter gegen dieses gerichtlich bestätigte Verbot, wenn er auf seiner Internetseite weiterhin Wetten und verschiedene (Glücks-)Spielarten anbietet und gleichzeitig die erlaubnispflichtigen Wetten und Glücksspiele auf seinem Internetauftritt bewirbt. Es ist daher ein Ordnungsgeld festzusetzen. Sofern das Verbot rechtskräftig festgestellt worden ist, kann im Verfahren wegen der Festsetzung des Ordnungsgeldes nicht eingewandt werden, das Verbot verstoße gegen Gemeinschaftsrecht.
JurPC Web-Dok. 8/2010

LG Bonn: Verletzung des Vertraulichkeitsgebotes im Rahmen von Freischaltungs- und Portierungsaufträgen
Urteil vom 15.09.2009 (11 O 55/09)
Eine Weitergabe der Informationen über die Kündigung der Vertragsbeziehung durch Kunden von der für die Entgegennahme der Freischaltungsaufträge zuständigen Abteilung eines Telekommunikationsdienstleistungsunternehmens an seinen Marketingbereich stellt keine Verletzung des Vertraulichkeitsgebotes von § 17 TKG dar und ist damit nicht rechtswidrig. Denn das Unternehmen hat ihrerseits ein berechtigtes Interesse daran, die Gründe für die von ihren Kunden ausgesprochene Kündigung der Vertragsbeziehung zu erfragen.
JurPC Web-Dok. 10/2010

OLG Celle: Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche Urteil vom 30.07.2009 (13 U 77/09)
Von einem Missbrauch i. S. v. § 8 Abs. 4 UWG ist auszugehen, wenn das beherrschende Motiv des Gläubigers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde Ziele sind. Diese müssen allerdings nicht das alleinige Motiv des Gläubigers sein. Ausreichend ist, dass die sachfremden Ziele überwiegen. Dies bedarf einer sorgfältigen Prüfung und Abwägung der maßgeblichen Einzelumstände. Dem Anspruchsgegner obliegt es insoweit, Indizien vorzutragen, die für eine missbräuchliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sprechen. Gelingt ihm dies, obliegt es dem Anspruchsteller, diese Umstände zu widerlegen. Indiz für eine missbräuchliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs kann sein, dass der Streitwert in der Antragsschrift erheblich zu hoch angesetzt wird, um die Gebühren nach oben zu treiben. Ferner, dass der Antragsteller den Prozess bei einem Gericht anhängig macht, das in erheblicher Entfernung zum Geschäfts-/Wohnsitz des Verletzers liegt. Rechtsmissbrauch kommt auch in Betracht, wenn Antragsteller und Prozessbevollmächtigter dergestalt kollusiv zusammenwirken, dass der Antragsteller an den erzielten Gebühren des Prozessbevollmächtigten partizipiert oder wenn der Abmahnende kein nennenswertes eigenes wirtschaftliches Interesse an der Unterlassung der Wettbewerbshandlung hat. Auch die Anzahl der ausgesprochenen Abmahnungen kann ein Indiz darstellen. Die Zahl der Abmahnungen allein für sich genommen würde indes nicht ausreichen, um einen Missbrauch anzunehmen (vorliegend wurde Rechtsmissbrauch verneint).
JurPC Web-Dok. 1/2010

OLG Düsseldorf: Äußerung einer Rechtsansicht keine wettbewerbswidrige Tatsachenbehauptung
Urteil vom 01.09.2009 (I-20 U 89/09)
Der in einer E-Mail geäußerte Satz "Hier hat der Gesetzgeber eine klare Richtlinie vorgegeben und die Weitergabe von Software von der Genehmigung durch den Rechteinhaber ... abhängig gemacht" enthält keine Tatsachenbehauptung, die ein unlauteres Verhalten nach § 4 Nr. 8 UWG begründen könnte. Dies folgt daraus, dass die Behauptung keinem Beweis zugänglich ist und es sich vielmehr um die Äußerung einer Rechtsansicht als Eröffnungsposition für weitere Verhandlungen handelt.
JurPC Web-Dok. 3/2010

OLG Düsseldorf: Auslegung einer Unterlassungserklärung wegen Verstoßes gegen die Belehrungspflicht im Fernabsatz
Urteil vom 01.09.2009 (I-20 U 220/08)
Wer sich in einer Unterlassungserklärung verpflichtet, "zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernabsatzverträgen über Waren mit privaten Endverbrauchern auf der Auktionsplattform Ebay a) den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das Bestehen eines Widerrufs-/Rückgaberechtes zu informieren; ..."  will sich bei Auslegung der Erklärung nicht verpflichten, alle denkbaren Fehler bei der Widerrufs- bzw. Rückgaberechtsbelehrung zu vermeiden. Der Inhalt der Erklärung geht nicht über das Versprechen hinaus, über das Bestehen eines derartigen Rechts zu belehren. Allein aus dem Begriff "ordnungsgemäß" kann nicht geschlossen werden, dass die Belehrung in jedweder Hinsicht inhaltlich zutreffend sein muss. Vielmehr bezieht sich das Wort "ordnungsgemäß" darauf, dass das Fehlen einer Belehrung selbst nicht ordnungsgemäß ist. Angesichts der Vielzahl bislang höchstrichterlich nicht geklärter Zweifelsfragen zu den Einzelheiten einer ordnungsgemäßen Belehrung, liegt die Annahme fern, die Beklagte habe sogleich eine in jeder Hinsicht zutreffende Widerrufsbelehrung versprechen wollen, ohne inhaltlich festzulegen, wie eine solche denn zu fassen ist.
JurPC Web-Dok. 4/2010

LG Düsseldorf: Keine Unlauterkeit der Inrechnungstellung von Forderungen, die auf unlauteren Geschäftspraktiken basieren
Urteil vom 28.08.2009 (38 O 34/09)
Unlauter im Sinne von § 3 UWG ist die Geltendmachung von Erfüllungsansprüchen nur dann, wenn sie irreführend oder die Entscheidungsfreiheit durch Ausübung von Druck oder sonstigen unsachgemäßem Einfluss beeinträchtigt. Erforderlich ist damit letztlich, dass sich gerade die Geltendmachung der Forderung selber als unlauter darstellt. Es reicht aber nicht, dass die Forderung auf einem Vertrag beruht, der seinerseits unter Verwendung unlauterer Geschäftspraktiken zustande gekommen ist. Die Unlauterkeitsvoraussetzungen des § 4 Abs. 2 UWG und § 7 Abs. 1 UWG sind aber in der bloßen Berechnung, der Inrechnungstellung oder Geltendmachung von Forderungen nicht festzustellen. Es ist nicht zu erkennen, dass objektiv oder subjektiv die Unerfahrenheit, Leichtgläubigkeit oder eine Zwangslage der Verbraucher ausgenutzt wird, wenn ihnen eine Rechnung geschickt wird, in der eine vermeintlich unberechtigte Forderung geltend gemacht wird.
JurPC Web-Dok. 2/2010

LG Köln: "Joe Snyder"
Urteil vom 03.09.2009 (81 O 128/09)
Der Verkehr sieht in der als Domainname gewählten Bezeichnung "Joe Snyder" nichts Beschreibendes, sondern nur einen Herkunftshinweis. Nur wenn ein Domainname, der an sich geeignet ist, auf die betriebliche Herkunft hinzuweisen, ausschließlich als Adressbezeichnung verwendet wird, wird der Verkehr annehmen, es handele sich dabei um eine Angabe, die - ähnlich wie eine Telefonnummer - den Adressaten zwar identifiziert, nicht aber als Hinweis auf die betriebliche Herkunft gedacht ist. Vorliegend schließt die Verwendung des menschlichen Namens Joe Snyder die Annahme einer reinen Adresse noch stärker aus.
JurPC Web-Dok. 5/2010