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Michaela Stecher: Rezension:
Thomas Pietsch / Corinna V. Lang (Hrsg.): Ressourcenmanagement - Umsetzung,
Effizienz und Nachhaltigkeit mit IT
Die Rezensentin resümiert, dass der
besprochene Sammelband den derzeitigen Stand der Umweltdatenerfassung und -
verarbeitung wiedergibt. Die einzelnen Beiträge verlangen teilweise sehr
unterschiedliche Vorkenntnisse des Lesers, vermitteln in ihrer Gesamtschau
jedoch auch dem informationstechnologisch nicht vorgebildeten Leser einen
klaren Einblick in die Problemstellung. Die Vereinbarkeit von Umweltschutz und
wirtschaftlichem Erfolg stellt sich in der Praxis auch als interdisziplinäre
Querschnittsaufgabe dar, die ökologische, wirtschaftliche, rechtliche und
informationstechnologische Aspekte zu berücksichtigen hat. Der Sammelband
leistet insofern einen weiterführenden Beitrag, um bestehende
Umsetzungsprobleme transparent zu machen und Entwicklungsperspektiven
darzustellen.
JurPC Web-Dok. 69/2008
OLG Hamm: Geltung der
fernabsatzrechtlichen Unterrichtungspflichten auch bei Klausel bezüglich der
Beschränkung des Verkaufs an Gewerbetreibende
Urteil vom 28.02.2008 (4 U 196/07)
Die Notwendigkeit zur Einhaltung der
Unterrichtungspflichten nach §§ 312 c, 312 d, 355, 357 BGB entfällt nicht unter
dem Gesichtspunkt, dass es in dem beanstandeten Internetauftritt unter
"Garantie" heißt "Wir verkaufen ausschließlich an Gewerbetreibende, ein
Widerrufsrecht wird deshalb ausgeschlossen." Zwar gelten die hier maßgeblichen
Verbraucherschutzregelungen nicht für den Kauf durch Unternehmer. Aus der
genannten Klausel kann jedoch nicht in der nötigen Weise hergeleitet werden,
dass tatsächlich nicht auch an Verbraucher verkauft wird, mit der Folge, dass
die nötigen Widerrufsbelehrungen entfallen könnten. Ein Verkauf an Verbraucher
wird nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen, und zwar schon deshalb,
weil die Klausel dort überaus versteckt eingestellt ist, so dass sie leicht
auch übersehen werden kann. Sie stellt sich insofern in diesem Zusammenhang als
ein Umgehungstatbestand dar, wie er etwa auch beim Verbrauchsgüterkauf nach §
475 I BGB ausgeschlossen werden soll. Zwar können Verkaufsangebote auf den
Verkauf an Gewerbetreibende beschränkt werden können. Um hierbei jedoch
Konstellationen zu vermeiden, die zu einer Umgehung des Verbraucherschutzes
führen, ist zu fordern, dass die Beschränkung für die Parteien, d.h. für die
Erwerber, transparent und klar sein muss.
JurPC Web-Dok. 75/2008
OLG Hamm:
Online-Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Zeitschrift
(Urteil vom 26.02.2008 (I-4 U 157/07)
Durch Online-Veröffentlichungen einer zuvor
als Printwerk herausgegebenen wissenschaftlichen Zeitschrift werden die
Urheberrechte des Inhabers an einem Sammelwerk im Sinne des § 4 UrhG schuldhaft
verletzt, wenn der Inhaber des Urheberrechts die Sammlung und Zusammenstellung
der Artikel in den Zeitschriften-Ausgaben wahrgenommen hat. Das Urheberrecht an
dem Sammelwerk kann allerdings nur dann beeinträchtigt sein, wenn die
Kombination der übernommenen Beiträge besondere Strukturen in deren Auslese und
Anordnung aufweist und damit eine persönlich gesitige Schöpfung des
Sammelwerkes erkennen lässt. Dies ist der Fall, wenn wie vorliegend 38 Bände
der Zeitschrift mit allen Autorenbeiträgen online 1:1 - auch mit der Struktur -
übernommen werden.
JurPC Web-Dok. 64/2008
LG Köln: "M'r losse de Dom in
Kölle"?
Urteil vom 21.04.2008 (28 O 124/08)
Auch im "virtuellen Raum", hier
hinsichtlich eines virtuellen Modells des Kölner Doms im Rahmen der
Online-Plattform "Second Life", können urheberrechtlich geschützte Werke
entstehen, wenn diese dem Schutz einer der in § 2 UrhG genannten Werkarten
zuzuordnen sind. Des zum Teil diskutierten Rückgriffs auf ein angesichts des
nicht abschließenden Katalogs des § 2 UrhG durchaus denkbares eigenständiges
"Multimedia-Werk" bedarf es soweit und solange nicht, als die erwähnte
Zuordnung - wie hier - im Grundsatz möglich erscheint. Der Umstand allein,
dass die Erstellung schöpferischer Leistungen unter Zuhilfenahme elektronischer
Medien erfolgt, rechtfertigt es nach Auffassung der Kammer nicht, den mehr oder
minder unbestimmten Begriff des "Multimedia-Werks" heranzuziehen. Entscheidend
ist nicht die Art der Festlegung des Werkes, etwa in Form von digitalen Daten
(Binärcode), sondern vielmehr die durch Sprache, Bild und Ton vermittelte
gedankliche Aussage, die die schöpferische Leistung konstituiert.
JurPC Web-Dok. 77/2008
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