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Alexander Konzelmann:
Tagungsnotizen "IRIS 2007" — Zehntes Internationales
Rechtsinformatik-Symposion in Salzburg
Der Autor berichtet über das 10.
Internationale Rechtsinformatik-Symposion, bei dem die Organisatoren fast 150
Einzelreferate anboten in den Arbeitskreisen Anwendungen, Datenschutz,
e-Commerce, e-Democracy, e-Government, e-Justiz, e-Learning, e-Taxation,
Juristische Informatiksysteme, Rechtsinformation und e-Publishing,
Rechtstheorie, Rechtsvisualisierung, Science Fiction, Suchtechnologien für
Juristen, Telekommunikationsrecht, Theorie der Rechtsinformatik, Urheberrecht
und Wissensbasiertes Prozessmanagement in Verwaltungsnetzwerken.
JurPC Web-Dok. 39/2007
Kammergericht: Namensnennung bei
eBay-Angeboten
Beschluss vom 13.02.2007 (5 W 34/07)
Der Unternehmer muss gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1
BGB-InfoV bei Angeboten im Fernabsatz seinen Namen angeben, welcher aus dem
Familiennamen und dem Vornamen besteht. Wird der Vorname nicht angegeben,
verstößt dies gegen die aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 BGB-InfoV folgende Pflicht zur
Angabe der Identität des Unternehmers.
JurPC Web-Dok. 41/2007
LG Kleve: Widerrufsbelehrung in
Textform
Urteil vom 02.03.2007 (8 O 128/06)
Gemäß § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB ist die
Widerrufsbelehrung "in Textform" mitzuteilen. "Textform" bedeutet nach der
nicht interpretationsbedürftigen oder interpretationsfähigen Regelung in § 126b
BGB Wiedergabe "in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften
Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise". Die Kammer folgt nicht der in
der Rechtsprechung teilweise vertretenen Ansicht, diese Voraussetzungen seien
auch erfüllt, wenn der Empfänger einer elektronischen Widerrufsbelehrung diese
speichern oder ausdrucken und damit dauerhaft machen könne. Nicht der Empfänger
der Widerrufsbelehrung hat die Erfüllung der die Textform bestimmenden Merkmale
zu leisten, sondern der Anbieter von Waren hat die Belehrung in Textform
mitzuteilen, also eine Mitteilung herauszugeben, die ihrerseits bereits die
genannten Anforderungen erfüllt.
JurPC Web-Dok. 40/2007
LG Coburg:
Unternehmereigenschaft bei Verkäufen über eBay
Urteil vom 19.10.2006 (1 HK O 32/06)
Ein Auktionsteilnehmer auf einer
Online-Auktionsplattform handelt trotz über 1.700 erhaltener
Mitgliederbewertungen dann nicht als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB und
damit im Wettbewerb im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, wenn sich aus den
Umständen – insbesondere einer die Zahl der Verkäufe weit übersteigenden Zahl
von Ankäufen und des Nichterreichens des zur Erlangung des PowerSeller-Status
erforderlichen Mindesthandelsvolumens – ergibt, dass die Handelstätigkeit
ausschließlich privaten Zwecken diente.
JurPC Web-Dok. 35/2007
LG Münster: Widerrufsbelehrung
im Fernabsatz
Urteil vom 02.08.2006 (24 O 96/06)
Im Hinblick darauf, dass die BGB-InfoV
durch das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei
Finanzdienstleistungen vom 02.12.2004 (BGBl. 2004, S. 3102) Gesetzesrang
erhalten hat, steht § 14 BGB-InfoV mit §§ 355, 312 d Abs. 2 BGB
normenhierarchisch auf einer Ebene. Dies hat zur Folge, dass ein
Gesetzesverstoß in Bezug auf die Widerrufsbelehrung dann zu verneinen ist, wenn
die verwendete Widerrufsbelehrung dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1, 3
BGB-InfoV entspricht.
JurPC Web-Dok. 34/2007
AG Mannheim: Kostenerstattung
bei Serienabmahnungen im Zusammenhang mit P2P-Tauschbörsen
Urteil vom 15.12.2006 (1 C 463/06)
Sofern eine sehr große Zahl von Abmahnungen
in gleichgelagerten Fällen bearbeitet wird, ist eine anwaltliche Beratung nur
insoweit erforderlich und führt zur Kostenerstattung, als der Anwalt den
Rechteinhaber in einem der gleichartigen Fälle berät und ihm gegebenenfalls
einen Musterbrief fertigt. Die übrigen Abmahnungen können dann mit Hilfe des
Musterbriefes durch den Rechteinhaber selbst bearbeitet werden. Nur dann, wenn
ein abweichender Sachverhalt vorliegt, kann die erneute Tätigkeit des
Rechtsanwaltes mit der Folge der Kostenerstattung als erforderlich angesehen
werden.
JurPC Web-Dok. 36/2007
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