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| Stand: 31.01.2012 | Herausgeber: Prof. Dr. Maximilian Herberger | Home Impressum E-Mail an die Redaktion | |
Pilotprojekt "Elektronische Scheidungsverfahren"JurPC Web-Dok. 33/2003, Abs. 1 - 2 |
| Der Niedersächsische Justizminister Prof. Dr. Christian Pfeiffer übergab jüngst das Testlabor für den elektronischen Rechtsverkehr in Wildeshausen seiner Bestimmung. In den kommenden Monaten wird hier die Anwendung eines von der niedersächsischen Justiz programmierten Systems für die rein elektronische Durchführung von Familiengerichtsverfahren im Labormaßstab praktisch getestet, bevor ab Juli erstmals der Echtbetrieb am Amtsgericht Westerstede anlaufen soll. Dort soll es noch in diesem Jahr möglich sein, beispielsweise Scheidungsanträge elektronisch zu stellen. Die Aktenbearbeitung in Papierform und die Kommunikation per Briefpost sollen - mittelfristig und in bestimmten Verfahrensarten - der Vergangenheit angehören. Für 2005 ist die flächendeckende Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in Familiensachen an allen Amtsgerichten in Niedersachsen geplant. | JurPC Web-Dok. 33/2003, Abs. 1 |
| Das grundlegende Konzept für den elektronischen
Rechtsverkehr hat die niedersächsische Justiz eigenständig mit dem
Kooperationspartner T-Systems GEI GmbH entwickelt. Fälschungssicherheit und
Vertraulichkeit standen am Beginn als unverzichtbare Elemente. Künftig soll
es möglich sein, Klagen oder sonstige Schriftsätze elektronisch bei
Gericht einzureichen. In die Datenkommunikation eingebunden sind auch andere
Verfahrensbeteiligte, z.B. Rentenversicherer, Jugend- und Standesämter. Das
Gericht nimmt die Eingänge in eine elektronische Akte auf und bearbeitet
sie in dieser Form weiter. Es wird grundsätzlich möglich sein, auch in
der Gerichtsverhandlung auf die Akte elektronisch zuzugreifen. Schließlich
kann die Entscheidung elektronisch zugestellt werden. (Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen Justizministeriums vom 08.01.2003) |
Abs. 2 |
| [online seit: 20.01.2003] |
| Zitiervorschlag: Titel, JurPC Web-Dok., Abs. |