|
Am 20.02.2002 wurde im Bundesgesetzblatt die Verordnung zu öffentlichen
Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 12.02.2002 veröffentlicht.
Nach § 1 der Verordnung erfolgen öffentliche Bekanntmachungen in
Insolvenzverfahren nur dann in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem nach § 9 Abs. 1 Satz 1 der Insolvenzordnung, wenn
diese Art der Veröffentlichung und das System durch die
Landesjustizverwaltung für das Gericht bestimmt worden sind.
|
JurPC Web-Dok. 88/2002,
Abs. 1 |