|
Das 3. Gesetz zur Änderung des Hessischen
Datenschutzgesetzes vom 05.11.1998 ist am 10.11.1998 in Kraft getreten (GVBl. I
vom 09.11.1998, S. 421 ff.). Damit ist Hessen das erste Bundesland, das sein
Datenschutzgesetz an die Anforderungen der EG-Datenschutzrichtline aus dem Jahr
1995 anpaßt und die von der Europäischen Richtlinie gesetzte
3-Jahres-Frist für die Umsetzung der Vorschriften in nationales Recht einhält.
Mit der Veröffentlichung der Neufassung ist Ende 1998/Anfang 1999 zu
rechnen.
(Red.)
|
|