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    Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik Stand: 09.03.2010
Herausgeber: Prof. Dr. Maximilian Herberger

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Aktuelles aus dem Inhalt:
Alexander Konzelmann: RECHTSINFORMATIK:  Tagungsbericht IRIS 2010
Der Autor berichtet für JurPC über das 13. internationale Rechtsinformatik-Symposion IRIS 2010, das vom 25. bis 27. Februar 2010 in Salzburg stattfand.
BGH: "Kräutertee"
Ein Wettbewerbsverband, der den Schuldner nach einer selbst ausgesprochenen, ohne Reaktion gebliebenen ersten Abmahnung ein zweites Mal von einem Rechtsanwalt abmahnen lässt, kann die Kosten dieser zweiten Abmahnung nicht erstattet verlangen (Abgrenzung von BGHZ 52, 393, 400 - Fotowettbewerb).
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BGH: FIFA-WM-Gewinnspiel
Die Vorschrift des § 4 Nr. 5 UWG ist mit der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken vereinbar. Bei Gewinnspielen muss der Verbraucher Gelegenheit haben, sich vor seiner Teilnahmehandlung umfassend über die Teilnahmebedingungen zu informieren; unerwartete Beschränkungen oder sonstige überraschende Teilnahmebedingungen müssen stets schon unmittelbar in der Werbung offenbart werden. Ist die Teilnahme des Verbrauchers an einem Gewinnspiel noch nicht ohne Weiteres - etwa aufgrund der Angabe einer Rufnummer - möglich, kann es in der Fernsehwerbung genügen, für die Teilnahmebedingungen auf eine Internetseite oder im Handel erhältliche Teilnahmekarten zu verweisen; der Hinweis muss so gestaltet sein, dass er vom Verbraucher ohne Schwierigkeiten erfasst werden kann (Fortführung von BGH, Urt. v. 11.3.2009 - I ZR 194/06, GRUR 2009, 1064 Tz. 37, 42 = WRP 2009, 1229 - Geld-zurück-Garantie II).
BGH: Schubladenverfügung
Ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG besteht nur für eine Abmahnung, die vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ausgesprochen wird. Für eine Abmahnung, die erst nach Erlass einer Verbotsverfügung ausgesprochen wird, ergibt sich ein Aufwendungsersatzanspruch auch nicht aus Geschäftsführung ohne Auftrag.
VG Hamburg: Zur Rundfunkgebührenpflicht einer GbR für internetfähigen PC
§ 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV sieht eine Gebührenbefreiung für internetfähige PCs im nicht-privaten Bereich auch dann vor, wenn das auf einem Grundstück bereits vorhandene herkömmliche Rundfunkgerät im ausschließlich privaten Bereich bereitgehalten wird. Eine Personenidentität i.S.v. § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV besteht auch dann, wenn das herkömmliche Rundfunkempfangsgerät von denjenigen Personen bereitgehalten wird, die auf dem gleichen Grundstück in der Rechtsform einer GbR ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät im nicht-privaten Bereich betreiben.
VG Hamburg: Ausschluss der Gebührenfreiheit für Autoradiogerät eines Selbstständigen, der den Pkw für Fahrten von und zur Arbeit nutzt
Benutzt ein niedergelassener Arzt sein mit einem Radio ausgestattetes Fahrzeug für die Fahrten zwischen seiner Wohnung und seiner Praxis, so führt dies zum Ausschluss der Gebührenbefreiung nach § 5 Abs 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV, da dies eine Nutzug zu einer "anderen selbständigen Erwerbstätigkeit" im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 RGebStV a. F. bzw. zu "anderen als privaten Zwecken" im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 RGebStV n.F.
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