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    Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik Stand: 30.06.2009
Herausgeber: Prof. Dr. Maximilian Herberger

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Aktuelles aus dem Inhalt:
Bundesverfassungsgericht: Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtberücksichtigung des erklärten Widerrufes eines Fernabsatzgeschäftes
Ein Amtsgericht verletzt das rechtliche Gehör, wenn es einen mit Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten ausdrücklich erklärten Widerruf des Kaufvertrages nicht berücksichtigt hat. Dies gilt um so mehr, wenn in dem Schriftsatz nicht nur der Widerruf erklärt, sondern darüber hinaus Umstände vorgetragen worden sind, nach denen ein wirksamer Widerruf nach den für Fernabsatzverträge geltenden Bestimmungen der §§ 312b ff., § 355 BGB sowie ein Rückzahlungsanspruch gemäß § 357 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 346 Abs. 1 BGB in Betracht gekommen ist.
Bundesfinanzhof: Übermittlung von bestimmenden Schriftsätzen an den BFH ohne qualifizierte elektronische Signatur
Rechtsmittel und andere bestimmende Schriftsätze können derzeit an den BFH elektronisch übermittelt werden, ohne dass die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur erforderlich ist.
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OLG Oldenburg: Zur Kenntnis vom "Upload" beim Filesharing
Die bloße Nutzung einer Internet-Tauschbörse allein lässt keinen tragfähigen Schluss darauf zu, dass der Nutzer weiß oder damit rechnet, dass auch die von ihm auf seinen Personalcomputer heruntergeladenen und in einem Ordner "incoming" gespeicherten (hier: gewaltpornographischen) Dateien ohne sein weiteres Zutun sofort der Tauschgemeinschaft zugänglich sind.
Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken: Zur Urheberrechtsverletzung durch Foren- bzw. Plattformbetreiber im Internet
Der Umstand, dass eine Betreiberin eines Internetforums für Fotos über die z. T. kostenpflichtigen Mitgliedschaften finanziell an dem Einstellen der Fotos profitiert, begründet noch kein zu Eigen machen der Fotos durch die Betreiberin und damit verbunden das Anbieten eigener Informationen i. S. d. § 7 Abs. 1 TMG. Die Pflicht des Betreibers zur Überprüfung der eigenen Internetplattform darf nicht so weit gehen, dass der Diensteanbieter "pro-aktiv", d.h. anlassunabhängig, nach Rechtsverletzungen jedweder Art zu suchen hat. Das besagt schon § 7 Abs. 2 Satz 1 TMG, der eine entsprechende allgemeine Überwachungspflicht ausschließt. Dies folgt auch aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der den Plattformbetreiber - auch ohne ausdrückliche Bezugnahme auf § 7 Abs. 2 Satz 1 TMG - nicht zu einer vorsorglichen Überprüfung sämtlicher Inhalte auf etwaige Rechtsverletzungen verpflichten will.
OLG München: Zur gerichtlichen Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzung im Internet
Bei Urheberrechtsverletzungen ist Ort der Verletzungshandlung nicht der Ort, an dem die Lizenz einzuholen gewesen wäre, sondern der Ort, an dem die nur entgeltlich gestattete Handlung vorgenommen wird. In der neueren Rechtsprechung besteht die Tendenz, den "fliegenden Gerichtsstand der bestimmungsgemäßen Verbreitung", der als zu ausufernd empfunden wird, einzuschränken und zusätzlich einen gewissen Ortsbezug bzw. die bestimmungsgemäße Auswirkung des Verstoßes im betreffenden Gerichtsbezirk zu fordern. Es wird dabei die Meinung vertreten, auf den konkreten Internetauftritt des Urheberrechtsverletzers abzustellen und zu prüfen, ob sich daraus Umstände ergeben, die für einen lokal begrenzten Auswirkungskreis der Internetseite sprechen. Sofern der Sachvortrag des Klägers hierfür nichts hergibt und noch nicht einmal die bestimmungsgemäße Aufrufbarkeit der Internetseite der Beklagten im Bezirk des gewählten Gerichtes vorgetragen worden ist, kann das angegangene Gericht seine Zuständigkeit durchaus verneinen.
Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen: Zum Verbot öffentlicher Glücksspiele im Internet
Der Senat hält auch an seiner durch das Bundesverfassungsgericht jetzt bestätigten (Beschluss v. 14.10.2008, 1 BvR 928/08) Auffassung fest, dass das in § 4 Abs. 4 GlüStV angeordnete generelle Verbot der Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet verfassungsgemäß ist. Der Senat ist aber der Ansicht, dass die europarechtliche Frage, ob die in § 4 Abs. 4 GlüStV enthaltene Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit nach Art. 49 EG europarechtskonform ist, nicht abschließend und hinreichend geklärt ist. Dies betrifft in erster Linie die Forderung des Europäischen Gerichtshofes nach einer kohärenten und systematischen Bekämpfung der Spielsucht und die damit einhergehende Frage, ob die sogenannte "äußere Kohärenz" es erfordert, alle Sparten des Glückspiels "bewertend in den Blick zu nehmen", damit die Bereiche des Glückspiels mit vergleichbarem Suchtpotential in gleicher Weise geregelt werden.
LG Frankfurt a.M.: Nutzung von PDF-Dateien wissenschaftlicher Werke an elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken
Den Befugnissen aus § 52 b UrhG steht nur eine abgeschlossene vertragliche Regelung entgegen; ein bloßes Vertragsangebot genügt nicht. § 53 UrhG ermöglicht keine digitale Kopie von im Rahmen der Befugnisse des § 52 b UrhG erstellten Digitalisaten.
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